Sozialversicherung:Und wieder steigen die Beiträge

Auf viele Sozialversicherungspflichtige kommt eine indirekte Beitragserhöhung zu - mit direkten Folgen für das Portemonnaie: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen.

Viele Arbeitnehmer müssen sich erneut auf höhere Sozialversicherungsbeträge gefasst machen. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird voraussichtlich um knapp zwei Prozent erhöht - dies empfiehlt nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitungder Schätzerkreis der Rentenversicherung für die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze. In der Regel folgt die Bundesregierung dieser Empfehlung.

Die Rente ist sicher? Mitnichten! (Foto: Foto: dpa)

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der die Beiträge für die Sozialversicherung berechnet wird.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie um 100 Euro auf 5400 Euro Monatseinkommen angehoben werden. Im Osten würde sie um 50 Euro auf 4550 Euro steigen.

Für Einkommen über diesen Grenzen würden nach Angaben der FAZ damit die Belastungen schon bei unveränderten Beitragssätzen um 23,20 Euro im Monat steigen; diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.

Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Bemessungsgrenze angehoben. Dort liegt sie derzeit bei 3600 Euro.

© sueddeutsche.de/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: