Sonderprüfung bei der IKB:Angst vor unbequemen Wahrheiten

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Aufgeklärt ist das Desaster um die Beinahe-Pleite der IKB nach zwei Jahren noch immer nicht. Und das Management sträubt sich gegen jede Nachforschung.

Klaus Ott

Mehr als zwei Jahre ist es schon her, dass die in Düsseldorf ansässige IKB nach Beginn der Finanzkrise als erstes großes Geldinstitut in Deutschland beinahe pleite gegangen wäre. Zehn Milliarden Euro waren notwendig, um die Mittelstandsbank zu retten, vor allem der Staat musste einspringen. Doch aufgeklärt ist das Desaster bis heute nicht, und dabei soll es nach dem Willen des heutigen IKB-Managements auch bleiben.

Wehrt sich gegen Vorwürfe und Nachforschungen: das Management der IKB-Bank. (Foto: Foto: AP)

Mit allen möglichen Einwänden, mit Eingaben bei der Justiz und sogar mit Angriffen auf die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wehrt sich der Vorstand gegen Vorwürfe und Nachforschungen, die dem früheren Vorstandschef Stefan Ortseifen und weiteren ehemaligen Verantwortlichen gelten. Niemand soll schuld sein an der Misere, unter der die IKB heute noch leidet. So einfach ist das eben - aus Sicht der Bank. Aber nicht aus Sicht mancher Aktionäre, Staatsanwälte und Richter.

Das Landgericht Düsseldorf hat vor wenigen Wochen auf Antrag eines Aktionärs die IKB dazu verpflichtet, eine im Frühjahr abgebrochene interne Sonderprüfung wieder aufzunehmen und zu Ende zu führen. Über diesen Beschluss informierte die Bank die Öffentlichkeit in einer Presseerklärung, die aus sieben dürren Zeilen bestand. Warum das Gericht angeordnet hatte, die Untersuchung fortzusetzen, teilte das Institut aber nicht mit.

Verdacht auf grobe Gesetzesverletzungen

Das wäre schließlich einer Blamage gleichgekommen. Das Düsseldorfer Landgericht schreibt in seinem Beschluss, es bestehe der Verdacht, dass es bei der IKB zu "Unredlichkeiten" oder gar zu "groben Gesetzesverletzungen" gekommen sei. Das müsse aufgeklärt werden. Den Einwand der IKB, das liege nicht im Interesse der Bank, lassen die Richter nicht gelten.

Vor einem halben Jahr hatte der US-Investor Lone Star, dem seit Herbst 2008 gut 90 Prozent der IKB-Aktien gehören, den von den ehemaligen Eigentümern der Bank als Sonderprüfer eingesetzten Wirtschaftsanwalt Harald Ring aus Krefeld wieder abberufen lassen. Zu den früheren Inhabern der IKB hatte übrigens auch die Staatsbank KfW gezählt, die für die Rettung der Mittelstandsbank teuer zahlen musste. Anschließend bekam Lone Star das Düsseldorfer Institut zum Schnäppchenpreis von rund 150 Millionen Euro nahezu geschenkt.

Klagen auch im Ausland anhängig

Und Lone Star mochte den Sonderprüfer Ring nicht weiter gewähren lassen - offenbar aus Angst, es könnten unangenehme Dinge herauskommen. Bei Gerichten im In- und Ausland sind nämlich Klagen anhängig, die sich insgesamt auf eine Milliardensumme belaufen, und in denen Aktionäre und Geschäftspartner Schadenersatz verlangen. Die IKB soll vor der Beinahe-Pleite Mitte 2007 Risiken verschwiegen haben, die man beim Handel mit Kreditpaketen aus den USA eingegangen sei. Diese hatten, wie sich später herausstellte, haufenweise fragwürdige Immobiliendarlehen enthalten, die dann nicht mehr viel wert waren.

Den Vorwurf der Täuschung weist die IKB zurück. Und ihr Großaktionär Lone Star behauptet zusätzlich, es sei nicht im Interesse der Bank, interne Vorgänge per Sonderprüfung öffentlich zu machen. Was Lone Star nicht sagt, aber damit meint: Erkenntnisse über womöglich doch vorliegende Vorstöße des alten Managements könnten denen in die Hände spielen, die das Düsseldorfer Institut verklagen.

Eine interessante Argumentation: Aus Angst, auf Vergehen zu stoßen, die zum Schadenersatz etwa an die Altaktionäre verpflichten, soll lieber nichts untersucht werden. Doch das Landgericht Düsseldorf lässt das nicht gelten. Sonst wäre ja "eine Sonderprüfung immer dann ausgeschlossen, wenn ein möglichst großer Schaden angerichtet wurde".

Bank hat Einspruch eingelegt

Das Gericht verweist auch auf die Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den ehemaligen Bank-Chef Ortseifen. Der soll Mitte 2007 die Aktionäre mit einer "irreführenden" Mitteilung getäuscht haben, in der die Lage der IKB "zu positiv" dargestellt worden sei. Doch die Bank streitet das alles ab. Sie will weder den Sonderprüfer Ring wieder engagieren (und hat deshalb beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt) noch die ihr unangenehmen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft akzeptieren.

Die Bank unterstellt den Strafverfolgern, von der Sache keine Ahnung zu haben. Die Staatsanwaltschaft unterliege einem "Missverständnis" und einer "Fehlinterpretation" und gehe von einer "falschen Prämisse" aus. So steht es in einem Schriftsatz, mit dem sich die IKB bei der Justiz gegen Schadenersatzansprüche von Aktionären wehrt.

Dass eine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ortseifen einstweilen nicht zugelassen hat, sondern erst ein Gutachten einholen will, kommt der IKB sehr gelegen. Die Bank gewinnt zumindest Zeit. Und Aktionäre und die Steuerzahler, die teuer bezahlt haben für den Niedergang der IKB und deren Rettung, müssen weiter warten. Warten darauf, ob das Desaster in Düsseldorf eines Tages doch noch aufgeklärt wird.

© SZ vom 14.10.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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