- Bionade ruft einzelne Chargen ihrer Holunder- und Streuobst-Limonaden zurück
- Hefezellen können Alkohol entstehen lassen
Rückrufaktion bei Bionade
Erfrischungsgetränk mit Schuss: Bionade ruft einzelne Chargen ihrer Limonaden zurück. Bestimmte Mindesthaltbarkeitsdaten der Sorten Holunder und Streuobst seien mit Hefezellen verunreinigt worden. Diese könnten in dem Erfrischungsgetränk Gärprozesse und damit Alkohol entstehen lassen, warnte die Bionade GmbH in einer Mitteilung. Allerdings sei dieser Vorgang sehr langsam.
Gärprozess sei optisch zu erkennen
Solange die Flaschen noch keine Auffälligkeiten zeigten, seien sie unbedenklich, so Bionade. Ist der Gärprozess, beispielsweise durch ungünstige Lagerung, bereits weiter fortgeschritten, sei das für den Verbraucher gut zu erkennen: Die Limonade sei trüb, die Plastik-Flaschen seien eventuell aufgebläht und schäumten beim Öffnen stark.
Diese Chargen sind betroffen
Der Rückruf behandelt die in PET-Flaschen abgefüllten Bionade der Sorten Holunder mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 4.6.2015 sowie Streuobst mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 3.6.2015 und 4.6.2015. Betroffene Kunden können diese Flaschen im Einzelhandel zurückgeben oder umtauschen, auch wenn sie noch keine Anzeichen des Gärprozesses zeigen. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten, Geschmackssorten und in Glasflaschen abgefüllte Limonaden seien nicht beeinträchtigt.