Nach den Beitragserhöhungen:Kassenwechsel kann Hunderte Euro sparen

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Die Krankenversicherungsbeiträge steigen kräftig. Darum sollten die Versicherten einen Wechsel in Betracht ziehen - aber nicht vorschnell entscheiden.

Thomas Öchsner

Von 2007 an wird die Krankenversicherung für viele Deutsche teurer. Die privaten Versicherer haben zum Teil bereits kräftige Erhöhungen angekündigt. Manche Kunden müssen bei ihnen im neuen Jahr 30 Prozent mehr zahlen.

Bei den gesetzlichen Krankenversicherern fallen die Erhöhungen geringer aus. Trotzdem sind sie im Geldbeutel zu spüren. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes in Bonn wollen 91 Kassen mehr Geld von den Versicherten sehen.

Im Schnitt 14,1 Prozent

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen rechnen damit, dass der Beitragssatz im Durchschnitt um 0,7 Prozentpunkte anzieht. Er würde damit 14,1 Prozent betragen.

Derzeit liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei 13,4 Prozent. Hinzu kommt jeweils ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den nur der Arbeitnehmer zahlt. Viele Versicherte dürften deshalb über einen Wechsel der Kasse nachdenken. Dabei lässt sich viel Geld sparen.

Ein Beispiel: Zu den günstigsten Versicherern zählt derzeit die IKK-Direkt mit einem Beitragssatz von 12,0 Prozent, der auch im nächsten Jahr vorerst so bleiben soll. Die AOK Rheinland-Pfalz verlangt dagegen vom neuen Jahr an 15,5 Prozent (jeweils ohne Sonderbeitrag).

Die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3562,50 Euro bleibt gleich. Durch einen Wechsel kann ein Versicherter so rund 748 Euro im Jahr oder 62,34 Euro im Monat sparen. Den gleichen Betrag gibt der Arbeitgeber weniger aus. Manche Betriebe belohnen deshalb einen Wechsel mit einer Sonderprämie.

Grundsätzlich gilt für Wechselwillige: Jeder gesetzlich Krankenversicherte, auch die Pflichtmitglieder, hat ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung. Dabei gilt eine Frist von zwei Monaten vom Beginn der Erhöhung an.

Kommt diese zum Jahreswechsel, muss die Kündigung also bis Ende Februar 2007 bei der Krankenkasse vorliegen. Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt dabei, "die Kündigung schriftlich am besten per Einschreiben mit Rückschein einzureichen, um eine Sicherheit zu haben".

Danach hat das Noch-Mitglied zwei Monate Zeit, sich eine neue Versicherung zu suchen. Die Kündigungsbestätigung ist bei der ausgewählten Kasse einzureichen. Die Mitgliedschaft in der neuen Versicherung beginnt dann am 1. Mai.

Unterschiedliche Zusatzleistungen

Die Krankenversicherungsexpertin Krause-Böhm warnt aber vor einem unüberlegten Wechsel und rät, nicht nur auf den Beitragssatz zu schauen. 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Kassen seien zwar gleich, die Zusatzleistungen aber unterschiedlich.

So böten zum Beispiel Kassen Schulungen für Asthmatiker oder Diabetiker an. Andere hätten besondere Vorsorgeuntersuchungen im Programm oder zahlten alternative Heilmethoden wie Akupunktur.

Auch Wolfgang Candidus von der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten in Heppenheim (Hessen) empfiehlt vor allem chronisch Kranken, die viele Leistungen benötigen, die Leistungskataloge vor einer Kündigung zu vergleichen.

Für privat Versicherte ist ein Wechsel dagegen schwer: Zurück in eine gesetzliche Kasse können sie in der Regel nicht. Und ein Übertritt zu einer günstigeren privaten Versicherung bedeute meist einen finanziellen Verlust, "weil der Versicherte bislang jedenfalls seine Rückstellungen für das Alter nicht mitnehmen kann", sagt Krause-Böhm.

© SZ vom 23.12.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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