Mehrwertsteuererhöhung:Die Tücken der Umstellung

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Die Erhöhung der Mehrwertsteuer fängt in der ersten Sekunde der Neujahrsnacht an zu wirken. Für Gaststätten gilt das aber nicht.

Corinna Nohn

Wer Weihnachtsgeschenke umtauschen möchte, sollte sich beeilen. Dazu raten zumindest die Verbraucherschützer. Mit dem Jahreswechsel steigt die Mehrwertsteuer für viele Artikel von derzeit 16 auf 19 Prozent an. ,,Es ist nicht auszuschließen, dass die Händler beim Umtausch im neuen Jahr den Steuerausgleich von drei Prozent verlangen'', sagt Christian Fronczak vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wer Weihnachtsgeschenk umtauschen will, sollte sich beeilen. (Foto: Foto: dpa)

Die Sprecherin des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels meint jedoch: ,,Kaum ein Händler wird beim Umtausch eine Nachzahlung vom Kunden verlangen, auch wenn es eine Frage der Kulanz ist.''

Ohne Preisaufschlag

Tatsächlich haben mehrere große Einzelhändler in den vergangenen Tagen versichert, den Warenumtausch auch nach Silvester ohne Preisaufschlag abzuwickeln.

,,Es ist auch wichtig, ob der Warenpreis zurückerstattet wird oder ob ein Umtausch stattfindet'', sagt die Verbandssprecherin. Bei einer Rückgabe gegen Geld bekämen die Kunden in jedem Fall den Betrag ausgezahlt, der auf dem Kassenbon stehe.

,,Bei einem Warenumtausch kann der Händler aber einen Steuerausgleich verlangen, schließlich muss er für die neue Ware auch drei Prozent Mehrwertsteuer zusätzlich abführen.''

Mehrere große Handelsunternehmen werden nach eigenen Angaben jedoch keinen Preisaufschlag beim Warenumtausch verlangen.

,,Umtauschgarantie''

,,Bei Vorlage eines Kassenbons gibt es bei uns eine volle Umtauschgarantie'', sagt zum Beispiel ein Pressesprecher von Galeria Kaufhof. Der Kunde werde bei einem Tausch von Ware gegen Ware auf keinen Fall draufzahlen.

Das gleiche gilt bei KarstadtQuelle. ,,In der ersten Januarwoche werden wir beim Umtausch kulant sein'', sagt der Konzernsprecher.

Auch bei den Metro-Töchtern Saturn und Media Markt sind Rückgabe und Umtausch von unerwünschten Weihnachtsgeschenken problemlos möglich. ,,Da Saturn und Media Markt die Preise zum 1. Januar nicht anheben werden, spielt dort das Thema Mehrwertsteuer beim Umtausch keine Rolle'', erklärt ein Metro-Sprecher.

Wo es ebenfalls keinerlei Probleme beim Warenumtausch geben wird, sind Artikel, für die weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt. Dazu zählen beispielsweise Bücher.

Um den Lieben den Umtausch von Weihnachtsgeschenken zu ersparen, haben sich wahrscheinlich viele Schenker ohnehin für Gutscheine entschieden.

Aufdruck entscheidend

Auch hier kann sich durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer im neuen Jahr der Wert ändern, und zwar wenn ein Geldwert auf dem Gutschein aufgedruckt ist.

Wer zum Beispiel eine bestimmte Kosmetikbehandlung im Wert von 30 Euro geschenkt bekommen hat, kann bei Einlösung zu einer Nachzahlung gebeten werden. Fehlt auf dem Gutschein hingegen die Euro-Angabe, etwa nach dem Muster ,,Gutschein für eine Kosmetik-Grundbehandlung'', muss der Beschenkte auf keinen Fall etwas nachzahlen.

Die höhere Mehrwertsteuer kann bereits in der Silvesternacht zu Buche schlagen. Damit der Sekt um Mitternacht jedoch nicht plötzlich teurer wird, gilt für die Gastronomie eine Sonderregel: Bewirtungsleistungen in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar unterliegen dem bisherigen Steuersatz von 16 Prozent.

Anders verhält es sich allerdings, wenn jemand einen Tagungsraum, einen Hotelsaal oder ein Hotelzimmer über Silvester gebucht hat. Beherbergungen und damit zusammenhängende Leistungen gelten als einheitliche wirtschaftliche Leistung.

"Zeitpunkt der vollständigen Bewirtung"

,,Dementsprechend fällt der Steuersatz an, der im Zeitpunkt der sogenannten vollständigen Bewirkung, also am 1. Januar, gilt'', sagt Jürgen Benad, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststätten Bundesverbands.

Wer sich schließlich die höhere Mehrwertsteuer für bereits 2006 gelieferte Strom- und Gasmengen sparen will, sollte den Zählerstand Ende Dezember möglichst selbst ablesen und dem Energieversorger mitteilen, raten Verbraucherschützer. Außerdem sei darauf zu achten, dass der Verbrauch in der nächsten Abrechnung anteilig korrekt ausgewiesen ist.

© SZ vom 29.12.06 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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