Krankenkassen im Check:Wechseln lohnt sich

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Seit Jahresbeginn verlangen alle Krankenkassen den selben Beitragssatz. Dennoch gibt es große Unterschiede Finanztest sagt, auf was Versicherte achten sollten - schließlich ist der Wechsel kinderleicht.

In Bezug auf die Leistungen gibt es je nach Krankenkasse große Unterschiede, ermittelte Finanztest. Deshalb lohnt es sich für Versicherte zu vergleichen - und bei Bedarf auch zu wechseln.

Wer sich für eine der 113 gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, sollte zuvor klären, was ihm wichtig ist. (Foto: Foto: ddp)

Einheitlicher Beitragssatz

Seit Anfang des Jahres gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz. Er beträgt derzeit 15,5 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Davon entfallen je 7,3 Prozent auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die restlichen 0,9 Prozent tragen die Arbeitnehmer allein. Im Juli sinkt der Beitragssatz auf 14,9 Prozent. Darüber hinaus können die Kassen aber einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mehr Geld benötigen, als der Gesundheitsfonds ihnen zahlt.

Dieser Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des Monatseinkommens des Versicherten betragen. Versicherte zahlen den Betrag allein, Arbeitgeber beteiligen sich daran nicht. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Bislang hat noch keine Kasse einen Zusatzbeitrag festgesetzt.

Unterschiedliche Leistungen

Über den Beitrag unterscheiden sich die Kassen derzeit noch nicht. Ganz anders sieht das bei den Leistungen aus. Neben den gesetzlich festgelegten Leistungen bieten die Krankenkassen viele Extras an. Dazu gehören Mehrleistungen, besondere Versorgungsformen oder auch Wahltarife mit dreijähriger Bindung. test.de nennt Beispiele:

Gesundheitskurse. Versicherte erhalten von ihrer Kasse Zuschüsse für Kurse in den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Sucht.

Gesundheitsbonus. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht oder einen gesundheitsbewussten Lebensstil pflegt, wird von seiner Kasse häufig mit einer Sachprämie oder einem Geldbonus belohnt.

Hausarztprogramme. Wenn sich Versicherte für mindestens ein Jahr an einen Hausarzt binden und darauf verzichten, Fachärzte ohne Überweisung aufzusuchen, zahlen sie häufig weniger Praxisgebühr oder bekommen eine Prämie. Ab Juli sollen alle Kassen dies anbieten.

Mehrleistung für ambulante homöopathische Versorgung. Versicherte können zum Beispiel die ausführlichen Anamnesegespräche bei bestimmten homöopathischen Vertragsärzten auch mit ihrer Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen oder sie bekommen die Kosten später erstattet. Dafür müssen sie sich teilweise in ein Behandlungsmodell einschreiben.

Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlungen. Versicherte erhalten eine Prämie, wenn sie keine oder möglichst wenige medizinische Leistungen benötigen. Die jährliche Prämie darf per Gesetz nicht höher als 20 Prozent der jährlichen Beitragszahlungen des Versicherten sein. Wer sich für den Tarif entscheidet, ist drei Jahre an ihn und die Kasse gebunden. Bei Tarifen mit Beitragsrückzahlung verpflichten sich Versicherte außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen gar keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Individuelle Situation berücksichtigen

Um die passende Kasse zu finden, sollten Versicherte wissen, auf welche Leistungen und Serviceangebote einer Krankenkasse sie Wert legen. Das können neben den genannten Leistungen zum Beispiel auch die telefonische Erreichbarkeit der Kasse oder die Anzahl der Geschäftsstellen in einer bestimmten Region sein. Der Testkompass zeigt nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten Tests von 113 Krankenkassen. Viele weitere Zusatzleistungen aller untersuchten Kassen finden Versicherte im vollständigen Test aus Finanztest 06/2009. Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob seine Kasse den gewünschten Service bietet, sollte dort nachfragen und notfalls wechseln. Wichtig: Vor dem Wechsel ist es ratsam, sich von der neuen Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie die Mehrleistungen noch längere Zeit anbietet.

Kasse wechseln

Bietet die bisherige Krankenkasse den gewünschten Service nicht, sollten Versicherte wechseln. Wer mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse Mitglied ist, kann sich ohne weiteres für eine andere Kasse entscheiden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Versicherte sollten schriftlich kündigen und das Schreiben entweder persönlich abgeben oder per Einschreiben schicken. Spätestens 14 Tage nach Kündigungseingang muss die alte Kasse eine Bestätigung der Kündigung ausstellen. Diese müssen Versicherte dann der neuen Kasse übermitteln. Der Wechsel ist vollzogen, wenn die neue Kasse rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt.

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