Halbierung des Sparerfreibetrags:Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen

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Ab 2007 müssen Anleger einen größeren Teil ihrer Zinsen besteuern als bislang. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken - auch für Sparer, die kein großes Vermögen haben.

Thomas Öchsner

Vom Sparerfreibetrag bleibt immer weniger übrig: Einst konnte jeder Bürger umgerechnet mehr als 3100 Euro (Verheiratete: gut 6200 Euro) steuerfrei an Kapitaleinkünften beziehen. Derzeit sind es nur 1370 (2740) Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale.

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Und vom nächsten Jahr an sinkt der Sparerfreibetrag sogar auf 750 beziehungsweise 1500 Euro plus Werbungskosten. Die Haushaltspolitiker erhoffen sich dadurch allein 2007 Mehreinnahmen von 630 Millionen Euro. Für die Anleger heißt das: Je nach Vermögen und persönlichem Steuersatz kann sie die Fast-Halbierung des Freibetrags eine Menge Geld kosten.

Dies zeigt eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale Bremen: Bislang konnte ein Anleger bei 4,0 Prozent Zinsen 35.525 Euro investieren, ohne auf seine Kapitaleinkünfte einen Cent Steuern herausrücken zu müssen. 2007 geht dies nur noch bis zu einer Summe von 20.025 Euro.

Das heißt: Bei einem Steuersatz von 35 Prozent müsste dieser Anleger inklusive Solidaritätszuschlag fast 200 Euro mehr an Steuern zahlen. Es kann sich deshalb lohnen, die eigenen Konten und Depots kritisch zu prüfen, damit nicht nur der Finanzminister als Gewinner dasteht:

Mit 4000 Euro in der Falle

Kapitaleinkünfte hochrechnen: Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen, rät, die Laufzeit von Investments auch im Hinblick auf die Steuern zu wählen. Liegen zum Beispiel die errechneten Zinsen 2007 knapp unterhalb des neuen Sparerfreibetrags und ist 2008 oder 2009 noch genügend Luft beim Freibetrag, kann es sinnvoll sein, in eine Sparanlage mit Zinsansammlung und zwei oder drei Jahren Laufzeit zu investieren.

Langläufer mit Zinsansammlung notfalls verkaufen: Andererseits müssen Bankkunden bei Anlagen besonders aufpassen, bei denen die Zinsen über mehrere Jahre angesammelt und erst zum Laufzeitende auf einen Schlag ausgeschüttet werden. ,,Diese Anlagen können regelrechte Steuerfallen sein'', warnt der Bundesverband deutscher Banken (BdB).

So könne schon ein Anlagebetrag von 4000 Euro dazu führen, dass der Käufer eines Bundesschatzbriefs vom Typ B Einkommensteuer zahlen muss, ,,selbst wenn es seine einzigen Ersparnisse sind''. Der BdB rät deshalb, Anlagen mit jährlicher Zinszahlung vorzuziehen. Die Informationsstelle für Bundeswertpapiere ergänzt: Schatzbriefe vom Typ B lassen sich nach einem Jahr vorzeitig zurückgeben oder in Schatzbriefe vom Typ A (mit jährlicher Zinszahlung) tauschen.

Kursgewinne nutzen: Wer vor Jahren Bundesanleihen gekauft und damit Kursgewinne erzielt hat und 2007 mit seinen Kapitaleinkünften den Sparerfreibetrag überschreiten wird, sollte einen Verkauf prüfen. ,,Der Anleger kann so Kursgewinne steuerfrei kassieren, statt mehr Steuern auf die Zinsen im nächsten Jahr zu zahlen'', sagt Experte Gottschalk.

Bank nach Anleihen mit vorgezogener Zinszahlung fragen: Viele Geldinstitute bieten jetzt Stufenzins-Produkte an. Der Clou dabei: Zinserträge werden auf 2006 vorgezogen, in den Folgejahren verzichtet der Kunde dafür auf Rendite. Davon profitieren sowohl Kleinsparer, die 2006 ihren Freibetrag noch nicht ausgeschöpft haben, aber auch Wohlhabende, die vom 2007 an die Reichensteuer zahlen müssen. (Produkttest: Kapitalkonto mit Sofortzins-Option der Dresdner Bank)

Bei Fonds Alternativen prüfen: Verbraucherschützer Gottschalk denkt dabei an Aktienfonds, bei denen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist Kursgewinne nicht zu versteuern sind. Für auf Sicherheit bedachte Anleger kämen dagegen steueroptimierte Rentenfonds in Frage. Die stecken das Geld der Kunden vor allem in Anleihen mit hohem Kurspotenzial, um steuerpflichtige Gewinne aus Zinsen möglichst niedrig zu halten. (Tabelle)

Als Alternative können risikoscheue Anleger außerdem in offene Immobilienfonds investieren. Für Steuersparer sind dabei vor allem Fonds interessant, die einen Großteil der Ausschüttungen im Ausland kassieren.

Dort sind Mieten und Gewinne aus dem Verkauf von Objekten oft niedriger zu versteuern, in Deutschland fällt dann keine Steuer mehr an. Für Anleger bedeutet dies, dass sie von der jährlichen Ausschüttung des Fonds nur einen Teil versteuern müssen.

Um herauszufinden, welche offenen Immobilienfonds besonders auf Auslandsobjekte setzen, sei allerdings ein Blick in die Rechenschaftsberichte nötig, sagt Andreas Fink vom Bundesverband Investment und Asset Management. Er vergleicht dies mit dem Kauf eines Autos: ,,Da schauen Sie ja auch, was drin steckt.'' Fink warnt aber davor, nur ans Finanzamt zu denken: ,,Steuerliche Aspekte sollten nie allein der Grund für eine Anlageentscheidung sein.''

© SZ vom 25.11.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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