Haftprüfung:Film-Investor bleibt im Gefängnis

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Der Kaufmann Andreas Schmid soll mit Medienfonds 12.400 Anleger und den Staat um fast 400 Millionen Euro geprellt haben. Seit über einem Jahr sitzt er in Untersuchungshaft.

Klaus Ott

Schon mehr als ein Jahr ist es her, dass der Kaufmann Andreas Schmid, 45, seinem Geschäft nachgehen und in großem Stil Kapital für Kinoproduktionen wie "Das Parfum", "Die sieben Zwerge" mit Otto Waalkes oder das mit dem Oscar ausgezeichnete Werk "Monster" auftreiben konnte. Schmid, einer der führenden Filmfinanzierer aus Deutschland, wurde Ende September 2005 verhaftet und sitzt seitdem in München in Untersuchungshaft.

Ein Hamburger Produzent wollte Schmid als Mitfinanzierer für die Fortsetzung des Films "Die sieben Zwerge" gewinnen. (Foto: Foto: AP)

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung, Betrug und Untreue vor. Der aus Fürstenfeldbruck stammende Kaufmann soll mit den beiden Kapitalanlagefirmen VIP-Medienfonds 3 und 4 den Fiskus um 275 Millionen Euro und 12.407 Anleger um weitere 110 Millionen Euro geschädigt haben.

Schmid muss wohl bis zur Anklage im Gefängnis bleiben

Jetzt muss Schmid damit rechnen, bis zur Anklage im Gefängnis zu bleiben. Das Oberlandesgericht München ordnete die weitere Inhaftierung an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die in den nächsten Monaten Anklage erheben will, war dies bereits die fünfte Haftprüfung.

Noch vor wenigen Wochen hatte die VIP Fondsverwaltung die Hoffnung geäußert, dass "die Gerichte dem Spuk ein Ende bereiten" und Schmid aus der Untersuchungshaft entlassen würden. Auch Schmids frühere Geschäftspartner waren zuversichtlich gewesen.

"Halte durch."

So hatte im Frühjahr ein Hamburger Produzent Schmid ins Gefängnis geschrieben, es sei eine "Riesenschweinerei, ... Dich wie einen Schwerverbrecher zu behandeln. Halte durch." Die Zeit werde kommen, "in der Du wieder mit zwei Handys und einem Laptop auf dem Schoß irgendwo auf einem Flughafen sitzt und Filme produzierst."

Der Hamburger Filmemacher wollte Schmid als Mitfinanzierer für eine Fortsetzung des Kinoerfolgs "Die sieben Zwerge" gewinnen. Was auch passiere, "die Zwerge bleiben Dir gewogen."

Für Ermittler und Justiz gilt das nicht. Die Staatsanwaltschaft beharrt unter anderem wegen angeblicher Fluchtgefahr auf der Untersuchungshaft, eine Einschätzung, die das Amtsgericht und das Oberlandesgericht München teilen, die den Fall vier Mal geprüft haben.

Schmid hatte mit den VIP-Medienfonds 3 und 4 bei vermögenden Leuten 633 Millionen Euro (plus 30 Millionen Euro Agio) eingesammelt. Zur Klientel zählen Vorstände aus Großkonzernen, die im wichtigsten deutschen Aktienindex Dax notiert sind. Den Anlegern versprachen die Medienfonds erst steuersparende und später gewinnbringende Investitionen in Kinofilme.

Der Kernvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, 80 Prozent der für die Filme gedachten Mittel seien gar nicht in Produktionen geflossen, sondern um zwei Ecken heimlich und risikolos bei großen Banken wie Festgeld gebunkert worden. Die Geldgeber hätten im Vertrauen auf die Fonds ihre Einsätze dem Fiskus als von der Steuer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben für Filme gemeldet.

Die geparkten Mittel können nicht von der Steuerabgesetzt werden

Die bei den Banken geparkten Mittel könnten aber nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die Fahnder glauben, die Kapitalanleger hätten nicht in die VIP-Medienfonds 3 und 4 investiert und folglich weder Fondsnebenkosten noch Agio gezahlt, wenn ihnen die wahre Konstruktion bekannt gewesen wäre.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Sommer vergangenen Jahres mit ihren Ermittlungen begonnen. Am 27. September 2005 durchsuchten die Strafverfolger die VIP-Unternehmenszentrale, die Privathäuser von Schmid und anderen Beteiligten und zwei Großbanken.

Vier Millionen aufs neue Konto

Einen Tag später eröffnete Schmid nach den Erkenntnissen der Fahnder ein neues Konto bei der Kreissparkasse München-Starnberg, auf das umgehend vier Millionen Euro eingezahlt werden sollten, die dem VIP-Chef wenige Wochen zuvor vom Aufsichtsrat als Sonderausschüttung zugestanden worden waren.

Über eine Mitteilung wegen Verdachts der Geldwäsche erfuhr die Staatsanwaltschaft davon. Die Strafverfolger nahmen an, Schmid wolle sich absetzen, und ließen ihn einsperren. Dessen Verteidigung entgegnete dem Vernehmen nach, es ergebe keinen Sinn, Geld auf ein inländisches Konto zu überweisen, um eine Flucht ins Ausland vorzubereiten. Außerdem sei die Ausschüttung dem Fiskus gemeldet worden. Amtsgericht und Oberlandesgericht waren trotzdem von der Fluchtgefahr überzeugt.

Schmids Anwalt Jörg Weigell weist alle Vorwürfe zurück. Das für die Filme eingesammelte Geld sei auf Dauer komplett in Kinoproduktionen geflossen und nur vorübergehend sowie ganz legal teilweise bei Banken hinterlegt worden. "Mein Mandant hat nichts gemacht, was nicht die gesamte Branche macht."

(SZ vom 5.10.2006)

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