Gebäudesanierung:Steuerliche Anreize setzen

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Das Institut der Deutschen Wirtschaft fordert Änderungen bei der energetischen Modernisierung - wieder einmal. Die Bundesregierung hat schon zwei Versuche in dieser Richtung scheitern lassen.

Von Marianne Körber

In Deutschland gibt es etwa 18,95 Millionen Wohngebäude, zwei Drittel davon wurden vor 1978 erbaut. Wie viele dieser Immobilien bereits saniert sind und in welchem Umfang lässt sich nicht ermitteln - ein flächendeckendes amtliches Gebäuderegister, das solche Informationen enthält, gibt es hierzulande nicht. Der letzte Zensus von 2011 hatte noch zum Ergebnis, dass 2,5 Millionen der 40 Millionen Wohnungen nur Einzel-oder Mehrraumöfen hatten, in fast 200 000 Wohnungen die Heizung gänzlich fehlte und knapp 700 000 Unterkünfte keine Toilette oder kein Bad hatten. Angesichts der starken Bau- und Sanierungstätigkeit seither kann man davon ausgehen, dass sich die Wohnverhältnisse verbessert haben, zumal die staatlichen Fördermaßnahmen für Sanierungen und Modernisierungen rege genutzt wurden.

Auch wenn die Datenlage dürftig ist und unter sanieren und dämmen nicht jeder das Gleiche versteht, sind sich Fachleute aus Politik und Wirtschaft einig, dass die energetischen Sanierung beim Thema Klimaschutz eine große Rolle spielt. Bekanntlich strebt die Bundesregierung bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an, wofür eine energetische Sanierungsrate von jährlich zwei bis drei Prozent für erforderlich gehalten wird. Derzeit liegt die Rate etwa bei einem Prozent.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Große Koalition im März angekündigt, die energetische Gebäudesanierung steuerlich zu fördern. "Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen", heißt es im Koalitionsvertrag. Passiert ist bisher nichts; in dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Mai vorgelegten Haushaltsentwurf taucht die steuerliche Förderung jedenfalls nicht auf.

Die Regierung hat schon zwei Anläufe unternommen. Nun droht auch der dritte zu scheitern

Umso lauter werden die Forderungen auf Einhaltung des Versprechens - zumal eine steuerliche Förderung von energetischer Gebäudesanierung bereits zweimal angestrebt, aber letztlich nicht umgesetzt wurde, wie das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) im neuen Kurzbericht "Energetische Gebäudesanierung" moniert. Beide Male sei das Vorhaben vor allem an der Finanzierung gescheitert. Und das drohe erneut, denn das unlängst beschlossene Baukindergeld schöpfe das für Eigentumsförderung vorgesehene Budget bereits aus.

Die aktuelle steuerliche Regelung beschreibt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) so: Vermieter dürfen in den ersten drei Jahren Renovierungskosten in Höhe von maximal 15 Prozent des Kaufpreises als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Entstehen für die Renovierung der Immobilie höhere Ausgaben, fällt der Werbungskostenvorteil ganz weg. Der Vermieter kann dann nur zwei Prozent der Renovierungskosten pro Jahr abschreiben.

Diese 15-Prozent-Regelung hält die VLH für unzureichend, das IW ist der Ansicht, dass damit eine umfassende energetische Modernisierung verhindert wird. Zum Beispiel werde das Dach gedeckt, aber für die Dämmung der Fassade bleibe steuerlich kein Spielraum mehr. Außer verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter schlägt der IW eine einkommensunabhängige Steuerabzugsmöglichkeit für Selbstnutzer von Bestandsimmobilien vor.

© SZ vom 10.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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