Erbschaftssteuer:SPD will mehr Geld von den Reichen

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Die SPD plant höhere Steuern für millionenschwere Nachlässe, die Union möchte da nicht mitmachen.

Claus Hulverscheidt

Ein kleiner Koalitionspartner hat es nicht leicht, umso mehr muss er die Gunst der Stunde nutzen. Joachim Poß weiß das, und deshalb freut sich der Vizefraktionschef der SPD, dass das Bundesverfassungsgericht heute seinen lange erwarteten Beschluss zur Erbschaftsteuer verkündet hat - lässt sich so doch eine alte Forderung der Sozialdemokratie wiederbeleben: Die SPD will die Erbschaftsteuer für all jene erhöhen, die ein dickes Erbe antreten und damit - ohne eigenes Zutun - reich werden.

"Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass Besitzer großer Vermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls herangezogen werden müssen", so Poß zur SZ.

Damit steht der großen Koalition neuer Streit ins Haus, denn CDU und CSU lehnen weitere Steuererhöhungen für Reiche strikt ab. Die Debatte hat eigentlich nichts mit dem Karlsruher Fall zu tun, in dem es um die Frage geht, ob Bar- und Immobilienvermögen gleich besteuert werden müssen. Den Sozialdemokraten aber geht es um Grundsätzlicheres.

Gegengewicht zu Schröders "Agenda 2010"

Bereits bei ihrem Bundesparteitag im November 2003 in Bochum hatte die SPD einen Beschluss gefasst, wonach "große Erbschaften stärker belastet werden sollen".

Der Antrag war damals als Gegengewicht zu Gerhard Schröders "Agenda 2010" konzipiert worden. "Die Beschlüsse von Bochum gelten", betont Poß jetzt.

Dagegen bekräftigt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, dass es mit der Union in dieser Legislaturperiode keine Erbschaftsteuererhöhung geben werde. "Es mag ja sein, dass es anderweitige Gefühle bei der SPD gibt, aber das ist im Koalitionsvertrag eindeutig geregelt."

Druckmittel gegen Union

Die Sozialdemokraten haben allerdings ein Mittel in der Hand, um den Koalitionspartner in dieser Frage unter Druck zu setzen: Sie könnten ein Lieblingsprojekt von CDU und CSU, die geplanten Steuererleichterungen für Erben von Betrieben, verzögern.

Poß deutet diese Möglichkeit bereits an. Nach den Vorstellungen der Union soll Erben kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Betrieb zehn Jahre lang fortführen, die Erbschaftsteuerschuld zunächst gestundet und unter bestimmten Voraussetzungen schließlich ganz erlassen werden.

Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Poß sagt, er unterstütze diese Reform; es wäre aber auch kein Drama, wenn zunächst die Vorgaben aus Karlsruhe eingearbeitet würden. Beides könne dann 2008 wirksam werden.

"Das ist zumindest eine Option. Wir haben sechs Jahre auf die Entscheidung gewartet, da kommt es auf ein paar Tage auch nicht mehr an", so der Fraktionsvize.

Zudem könnten die Länder, denen die Erbschaftsteuer zusteht, für ihre Einnahmeausfälle durch die Reform der Unternehmensnachfolge mit Mehrerlösen aus einer höheren Immobilienbewertung entschädigt werden.

Bernhardt dagegen warnte davor, die Themen zu vermengen. Die Koalition stehe beim Mittelstand im Wort, die Besteuerung bei Betriebsübergaben rückwirkend zum 1. Januar zu ändern.

Die Frage der Immobilienbewertung sei dagegen so kompliziert, dass unklar sei, ob eine Neuregelung überhaupt Anfang 2008 in Kraft treten könne.

© SZ vom 31.01.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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