Energieausweis:Nicht abgreifbar

Hauseigentümer dürfen Mietern nicht die Kosten für den Energieausweis in Rechnung stellen.

Bei Neuvermietungen ist es Pflicht, den Energiepass vorzulegen - die Ausgabe dafür dürfen aber nicht auf die Miete umgelegt werden, so der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.

Hausbesitzer könnten jedoch die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

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