Energieausweis:Nicht abgreifbar
Hauseigentümer dürfen Mietern nicht die Kosten für den Energieausweis in Rechnung stellen.
Bei Neuvermietungen ist es Pflicht, den Energiepass vorzulegen - die Ausgabe dafür dürfen aber nicht auf die Miete umgelegt werden, so der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Hausbesitzer könnten jedoch die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.