Die Justiz und die Finanzkrise:Neue Kapitalverbrechen

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Der hölzerne Handschuh des Strafrechts taugt nicht, um in windigen Bilanzen zu blättern, um sich Prospekte und Expertisen auf den Tisch zu legen. Das muss sich ändern.

Heribert Prantl

Das Strafrecht ist "wie ein hölzerner Handschuh". Dieser Satz gehört zu den eindrucksvollsten Sätzen, die es in den Strafrechtslehrbüchern gibt. "Ein hölzerner Handschuh": Das ist ein Bild dafür, wie schwer sich das Strafrecht tut, bestimmte Dinge zu packen. Mit einem hölzernen Handschuh erfasst man nur die groben Gegenstände, damit erfasst man Mord und Totschlag und Körperverletzung, damit erfasst man den groben Alltag des Strafrechts - vom Ladendiebstahl bis zum Bankraub.

Das Strafrecht als hölzerner Handschuh: Der Strafrechtslehrer Hans-Joachim Hirsch hat diesen Satz geschrieben, um damit zu sagen, wie schwer es ist, mit dem Strafrecht die Ehre zu schützen. Der "gute Ruf" sei ein viel zu feiner Gegenstand, um ihn mit dem Strafrecht schützen zu können. In diesen Tagen erweist sich, womit sich die Paragrafen des Strafrechts noch viel schwerer tut, als mit dem Schutz der Ehre: Das Strafrecht ist offenbar überhaupt nicht in der Lage, das Kapitalversagen der Banken, den kapitalen Zusammenbruch der Kapitalmärkte, also die Vernichtung von Geld in ungeheuerem Ausmaß zu erfassen.

Im Strafgesetzbuch gibt es etliche Straftatbestände, die einem in diesen Tagen bei jeder Nachrichtensendung einfallen: Betrug und Untreue vor allem. Von einschlägigen Ermittlungsverfahren hat man nichts gehört. Der hölzerne Handschuh des Strafrechts taugt offenbar nicht, um in windigen Bilanzen zu blättern, um sich Prospekte und Expertisen auf den Tisch zu legen, in denen schäbige Schuldverschreibungen als werthaltiges Anlageprodukt angepriesen wurden.

Es ist wohl so, dass das gesamte System, dass die Banken, Geldhäuser und Investmentfirmen so verflochten sind, dass man sehr feine Instrumente bräuchte, um den Knoten aufzudröseln. Das Strafrecht sucht ja nach individueller Verantwortlichkeit, es kann nicht ein System, sondern nur einzelne Menschen strafen. Offenbar ist es derzeit dazu nicht in der Lage. Ob das aber wirklich an unzureichenden Paragrafen liegt?

Es fehlt an der notwendigen Power, am juristischen Personal, also an Staatsanwälten und Richtern, um mit den mit kapitalen Ungeheuerlichkeiten fertig zu werden, es fehlt womöglich auch am juristisch-politischen Willen. Das muss aber nicht so bleiben. Es steht nicht im Grundgesetz, dass das Strafrecht ein "hölzerner Handschuh" sein muß. Das kann man ändern. Man kann den Staatsanwälten dünnere und feinere Handschuhe anziehen.

Die Bundeskanzlerin hat soeben erklärt: "Wir sagen, dass diejenigen, die unverantwortliche Geschäfte gemacht haben, zur Verantwortung gezogen werden. Dafür wird die Bundesregierung sorgen". Die Bundesregierung ist nicht die dritte Gewalt. "Zur Verantwortung ziehen" - dafür ist in einem Rechtsstaat die Justiz zuständig.

Dem Strafrecht ist seit jeher vorgeworfen worden, es sei ein Klassenstrafrecht, es strafe den Eierdieb, den Straßenräuber und den Heiratsschwindler, es sei ein Recht gegen Mikrokriminalität, aber keines, das sich der Makrokriminalität auch nur nähere. Das ist nicht falsch.

Das Wort Kapitalverbrechen ist üblicherweise ein anderes Wort für Mord und Totschlag. Der Experte sagt "Kapitaldelikte", wenn er über Straftaten gegen Leib und Leben redet. In diesen Tagen kriegen die Wörter "Kapitaldelikte" und "Kapitalverbrechen" eine neue Bedeutung. Wenn mit dubiosen Machenschaften erste ungeheuere Summen verdient werden, anschließend der Markt zusammenbricht, so dass der Staat mit ungeheueren Summen eingreifen muss - sind das nicht die wahren Kapitaldelikte?

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