Bundestag billigt Bad Banks:Wenig hilft wenig

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Das neue Bad-Bank-Gesetz könnte die Kreditvergabe ankurbeln. Doch der Befreiungsschlag ist es nicht.

Martin Hesse

Ein halbes Jahr hat die Regierung sich an der Quadratur des Kreises versucht. Sie wollte Banken entlasten, indem sie ein Auffangbecken für ihre giftigen Wertpapiere baute. Gleichzeitig sollte eine solche Bad Bank den Steuerzahler nicht belasten.

Die Banken gewinnen vor allem Zeit. Doch das Verlustrisiko können sie nur zu einem geringen Teil auf den Staat abwälzen. (Foto: Foto: Getty)

Weil beides zugleich nicht geht, hat sich der Bund für einen Kompromiss entschieden: Die Banken gewinnen vor allem Zeit, können aber das Verlustrisiko nur zu einem geringen Teil auf den Staat abwälzen. Deshalb kann das Gesetz nicht der große Befreiungsschlag für Banken sein. Es trägt aber dazu bei, dass sie wieder ihrer Kernaufgabe nachkommen können: die Wirtschaft mit Kredit zu versorgen.

Es ist bitter, dass die Steuerzahler jene Banken retten sollen, die all den Giftmüll produziert haben, unter dem die Wirtschaft zu ersticken droht. Doch man kann nicht gleichzeitig die Banken bestrafen und der Wirtschaft helfen. Nirgendwo in der Welt sind Unternehmen so abhängig von Krediten wie in Deutschland, weil sie so spärlich mit eigenem Kapital ausgestattet sind.

Große Teile des deutschen Bankensystems sind jedoch in einem erbärmlichen Zustand. Und in diesem Zustand kommt wegen der Rezession eine Pleitenserie auf die Institute zu, weitere Kreditausfälle sind sicher. Da kann es nicht überraschen, wenn die Banken nur zögerlich Geld verleihen. Das ist die Ausgangslage.

Die Bad Bank bietet Finanzkonzernen nun die Chance, sich von Altlasten erst einmal zu befreien, ohne sofort weitere Verluste buchen zu müssen. Weil jeder Kredit mit Kapital unterlegt werden muss, haben Institute, die die Bad Bank nutzen, wieder mehr Luft, frische Darlehen zu vergeben. Zugleich leiht ihnen die Europäische Zentralbank günstig Geld.

Gleichwohl sollte man die Erwartungen an das Bad-Bank-Gesetz nicht zu hoch hängen. Erstens werden Banken es womöglich nicht im gewünschten Umfang nutzen, weil ihre Eigentümer nach wie vor für die Verluste aus faulen Papieren geradestehen müssen.

Zweitens ändert das Gesetz nichts daran, dass die Risiken der Kreditvergabe für Banken in der Rezession steigen, sie werden sich in vielen Fällen weiter zurückhalten. Zusätzlich wird die Kreditversorgung dadurch gehemmt, dass die EU jene Institute, die Staatshilfe beanspruchen, zum Schrumpfen verdonnert.

Die Bad Bank wird auch nicht verhindern, dass manches Institut neue Verluste macht und frisches Kapital braucht. Doch sollte es Banken nicht gelingen, dieses Geld über private Investoren zu beschaffen, liegen beim Rettungsfonds Soffin noch fast 50 Milliarden Euro für Bankbeteiligungen bereit. Der staatliche Medizinschrank für kranke Banken ist nun komplett.

Jetzt müssen die Patienten sich bedienen. Wenn sie die staatlichen Angebote nicht nutzen und die Kreditversorgung übermäßig verknappen, dann behalten all jene recht, die stets gefordert haben, diese Medizin zwangsweise zu verabreichen. Eine freiwillige Therapie wäre aber allemal besser.

© SZ vom 04.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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