Bundesnetzagentur räumt auf:Schutz vor Telefon-Abzocke

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Von September an werden die Verbraucher stärker vor unseriösen Anbietern geschützt: Bei Sonder-Rufnummern sind künftig Preisansagen Pflicht. Insgesamt ist die Zahl der Beschwerden wegen des Missbrauchs von Rufnummern gesunken.

Hans-Willy Bein und Caspar Dohmen

"Wir haben einige Missbrauchsmodelle abgestellt und vor allem den Sumpf der illegalen Dialer ausgetrocknet", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Dienstag in Bonn.

So sank die Zahl der Beschwerden bei Dialern, also Anwählprogrammen zu einer kostenpflichtigen Rufnummer, von insgesamt 44.458 in den Jahren 2004 und 2005 verglichen mit 2006 drastisch, 2007 sei die Zahl der Beschwerden kaum noch erwähnenswert.

Deutlich seltener beschweren sich Verbraucher auch wegen Ping-Anrufen, bei denen die Verbindung nach einmaligem Klingeln unterbrochen wird. Bei den Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit". Wer zurückruft, wird mit einer teuren 0900- oder 0137er-Nummer verbunden und landet meist bei einer Bandansage.

Kurth führt die Erfolge auf das Eingreifen seiner Behörde zurück, die bei der Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs auf einen Mix von Bußgeldern, Abschaltung von Telefonnummern oder das Inkasso-Verbot setzt. Dies lasse den Schluss zu, dass die von der Bundesnetzagentur erlassenen Rechnungslegungs- und Inkassoverbote erste Wirkungen zeigten, sagte Kurth.

Dabei deckt die Netzagentur auch Tricks der Anbieter auf. So unterließ ein Betreiber einer 0900er-Nummer die vorgeschriebenen Preisangaben außerhalb der üblichen Bürozeiten. Vermutlich, weil er nach 23 Uhr keine Kontrolle erwartete, womit er sich täuschte. Die Behörde schaltete wegen fehlender Preisansage die Rufnummer ab.

Namen und Datum notieren

Kurth gibt sich optimistisch, die Beschwerden weiter reduzieren zu können. Er empfiehlt den Verbrauchern auch, zivilrechtlich gegen den Verstoß gegen die Vorschriften für Telefonanbieter vorzugehen.

Wer von der Klassenlotterie oder einem anderen ungebetenen Telefonanbieter angerufen wird, sollte den Namen des Anrufers, Datum und Uhrzeit aufschreiben, raten Verbraucherschützer. Vergangenes Jahr sperrte die Bundesnetzagentur insgesamt 441 Nummern.

Die Verbraucher sollen künftig noch umfassender vor teuren Telefongesprächen geschützt werden. Von Samstag an müssen Anbieter von deutlich mehr Telefonnummern eine Preisansage machen. Dies gilt dann nicht mehr nur für die 0900er-Nummern, sondern beispielsweise auch für die Auskunft (118xx), für mit 0180 beginnenden Nummern und beim Mobilfunk für sogenannte Kurzwahlnummern, unter denen zum Beispiel Klingeltöne geladen werden können. Bei 0137-Nummern (Televoting, Gewinnspielen) wird eine Preisansage zum Ende des Anrufs vorgeschrieben.

Auch die Auskunftsrechte der Verbraucher werden verbessert, um gegebenenfalls Klagen gegen unberechtigte Forderungen der Anbieter zu erleichtern. Zugleich steigt ab 1. September der maximal erlaubte Minutenpreis für 0900-Nummern von zwei auf drei Euro. Allerdings sieht Kurth keinen Grund für eine Entwarnung bei unerwünschten oder teuren Telefonangeboten. Wie bei einer Hydra seien Köpfe nachgewachsen, sagte Kurth.

Die Verbraucher müssen sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch nach der Liberalisierung des deutschen Briefmarktes der Deutschen Post nicht auf große Preisaufschläge für Briefe einstellen. Der Regulierer stellte am Dienstag in Bonn seine Berechnungsformel für die Preise vor. Diese stelle sicher, dass die Beförderungsgebühren bei gleichbleibender Inflationsrate für die kommenden vier Jahre weitgehend stabil blieben, betonte Kurth.

Damit würden Skeptiker widerlegt, die bei der Freigabe der Postmärkte für Privatkunden Preiserhöhungen und Qualitätsverschlechterungen erwarten. So gab es die Befürchtung, dass die Postanbieter das wettbewerbsintensive Großkundengeschäft durch das Privatkundengeschäft quersubventionieren. Anfang kommenden Jahres entfällt das letzte Teilmonopol der Post für Briefe bis 50 Gramm.

© SZ vom 29.08.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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