Bewährungsstrafe:Ex-Bankier Schmidt muss spenden

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Das Landgericht Hof spricht den früheren Chef der Hofer Schmidt-Bank in den wesentlichen Anklagepunkten frei - nach fünf Jahren Verhandlungen.

Olaf Przybilla

Nach dem Urteilsspruch kann sich Karl Gerhard Schmidt ein Schmunzeln nicht verkneifen. Fünf Jahre lang wurde gegen den ehemaligen Chef der Schmidt-Bank ermittelt, allein acht Monate und 54 Verhandlungstage dauerte das Verfahren vor der Wirtschaftskammer des Hofer Landgerichts.

Verstöße gegen die Bewährungsauflagen sind "höchst unwahrscheinlich": Der 72-jährige Karl Gerhard Schmidt. (Foto: Foto: dpa)

Nach dem Urteilsspruch muss der 72-Jährige das tun, für was er im strukturschwachen Nordosten Oberfrankens bis zum Zusammenbruch der Privatbank oft gerühmt wurde:

Schmidt muss an kulturelle Institutionen spenden, wegen Untreue.

Auf insgesamt 250.000 Euro wurde die Summe festgelegt, und der Vorsitzende Richter liest eine lange Liste von Einrichtungen vor, für deren Wohlergehen sich der Mäzen oft stark gemacht hatte:

Die Theaterfreunde in Hof soll Schmidt künftig unterstützen, auch die Freunde der Hofer Symphoniker und einige andere mehr.

Wertlose Wertpapiere

Wäre es keine Strafe, sagt Schmidt, würde sich "nun ein Kreis schließen" - vor allem weil er zuvor vom wesentlich schwerer wiegenden Vorwurf des Anlagebetrugs freigesprochen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schmidt vorgeworfen, er habe 2001 noch Aktien im Wert von 2,5 Millionen Euro an ahnungslose Kleinanleger verkauft, obwohl er da längst von der Schieflage der Bank hätte wissen müssen.

Spätestens seit einem Gespräch mit dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen, so die Anklage, hätte Schmidt klar sein müssen, dass die Bank nicht mehr zu retten sein werde - und dass die Kleinanleger in der Hoffnung auf eine gute Altersvorsorge ihr Geld in Wertpapiere steckten, die diesen Namen zu jener Zeit schon lange nicht mehr verdienten. Von diesem Vorwurf wurde Schmidt jedoch freigesprochen.

"Rette sich wer will" gab es bei Schmidt nicht

Hätte der Bankier den Verkauf von Wertpapieren tatsächlich abrupt eingestellt, urteilte das Gericht, hätte dies das unvermeidbare Ende der Bank bedeutet. Dieses zu verhindern, durfte der Bankchef 2001 aber noch hoffen:

Der geplante Verkauf einer Beteiligung am Online-Broker Consors, der letzten stillen Reserve der Bank, hätte dem Unternehmen bis zu 680 Millionen Euro in die Kasse spülen sollen - der Deal aber platzte.

Auch die berechtigten Hoffnungen auf eine Überführung der Bank in eine Holding zerstoben. Den Verkauf der Aktien an Kleinanleger habe Schmidt in dieser Krisenzeit weder unlauter forciert, noch seien ihm Betrugsabsichten nachzuweisen.

Auch seien bei ihm keinerlei Absetzungsabsichten festzustellen gewesen: "Rette sich wer will - ich nehme mit, was ich kann, das gab es bei Gerhard Schmidt nicht", erklärte der Vorsitzende Richter.

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr samt Geldauflage sprach das Gericht trotzdem aus - nicht ohne darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen die Bewährungsauflage bei einem 72-Jährigen, dessen Bank übernommen wurde, als "höchst unwahrscheinlich" einzuschätzen sei.

Bankier samt Familie von Ausfällen selbst betroffen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmidt 2001 einer auf seinen Sohn lautenden Stiftung über eine Beteiligungsgesellschaft einen Kredit in Höhe von 31,5 Millionen Euro gewährt hatte - obwohl es dafür weder Sicherheiten noch einen schriftlichen Vertrag gab.

Der Gericht wertete dies als Untreue, nicht aber wie von der Anklage gefordert in einem besonders schweren Fall, da der Bankier und dessen Familie durch den Ausfall selbst geschädigt worden sei.

Während die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, sich nicht auf eine Revision festlegen wollte, kündigte Schmidt diese bereits an. Den Vorwurf, er habe durch eigenmächtiges Handeln eine Schädigung der Bank in Kauf genommen, wolle er nicht auf sich sitzen lassen. Auch wenn die Geldauflage angesichts seiner Vergangenheit als Mäzen "einen gewissen Sinn" ergebe.

© SZ vom 23.08.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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