Änderungen im Steuerrecht:Was sich 2009 ändert

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Von Abschreibung bis Verjährung: Ob die Steuern gesenkt werden, entscheidet die Koalition erst im Januar. Einige Steuerrechtsänderungen im kommenden Jahr stehen jedoch schon fest.

Claus Hulverscheidt

Ob die Bundesbürger 2009 mit einer nennenswerten Einkommensteuersenkung rechnen können, wird sich dieses Mal erst Mitte Januar entscheiden. Dann nämlich will die große Koalition ihr zweites Paket zur Bekämpfung der Rezession vorlegen, das zumindest nach dem Willen der CSU auch Steuererleichterungen enthalten soll. Dagegen jedoch sperrt sich die SPD, die - wenn überhaupt - die Sozialabgaben senken will. Einige Steuerrechtsänderungen, die zum 1. Januar in Kraft treten, stehen allerdings schon fest. Ein Überblick:

Höherer Kinderfreibetrag, keine Kfz-Steuer und die alte Pendlerpauschale: Im kommenden Jahr ändert sich steuerrechtlich einiges. (Foto: Graphik: sueddeutsche.de)

Kindergeld

Eltern erhalten künftig für das erste und das zweite Kind je 164 Euro im Monat, zehn Euro mehr als bisher. Für das dritte Kind erhöht sich der Zuschuss um 16 auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind um 16 auf 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für jedes Kind von 3648 auf 3840 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gilt somit künftig ein Freibetrag von insgesamt 6000 (bisher 5808) Euro für jedes Kind. Das Finanzamt prüft in jedem Einzelfall, ob dem Steuerzahler der Freibetrag oder das Kindergeld mehr bringt.

Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale wird rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder allen Arbeitnehmern gewährt. Pro gefahrenem oder gelaufenem Kilometer zur Arbeitsstätte sind 30 Cent steuerlich absetzbar.

Handwerkerleistungen

Wer sein Haus oder seine Wohnung von Handwerkern instandsetzen oder modernisieren lässt, kann künftig Kosten von bis zu 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Bisher lag die Grenze bei 3000 Euro. Von den 6000 Euro sind 20 Prozent absetzbar, die Steuerschuld verringert sich also um maximal 1200 Euro. Allerdings berücksichtigen die Finanzämter nur den Arbeitslohn, der in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden muss. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Haushaltsleistungen

Die bisher unterschiedlichen Regelungen zur steuerlichen Förderung sogenannter haushaltsnaher Dienstleistungen werden vereinheitlicht und erweitert. Künftig sind generell Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 20000 Euro zu 20 Prozent absetzbar. Die Steuerersparnis beträgt somit maximal 4000 Euro. Zu den begünstigten Dienstleistungen zählen unter anderem die Reinigung der Wohnung, die Pflege von Angehörigen und Gartenarbeiten wie Rasenmähen und Heckeschneiden. Die Dienstleister dürfen allerdings nicht bar bezahlt werden. Das Finanzamt verlangt als Belege vielmehr eine schriftliche Rechnung und einen Kontoauszug.

Kraftfahrzeugsteuer

Um den Autoabsatz anzukurbeln, wird allen Neuwagenkäufern vorübergehend die Kfz-Steuer erlassen. Voraussetzung: Das Auto muss bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden. Die Steuerbefreiung gilt für ein Jahr, bei Neuwagen der Abgasnormen Euro-5 und Euro-6 sogar für zwei Jahre.

Tagesmütter

Die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von Tagesmüttern wird beseitigt. Bislang waren nur die Tagesmütter und -väter steuerpflichtig, die ihr Geld für die Kinderbetreuung direkt von den Familien erhielten. Künftig müssen auch Tagesmütter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, ihre Einkünfte versteuern. Allerdings können von den Einkünften die Betriebsausgaben abgezogen werden. Die bereits bestehende Betriebsausgabenpauschale wird von 246 auf 300 Euro je Monat und vollzeitbetreutem Kind erhöht.

Ehrenamtliche

Wer ehrenamtlich im EU-Ausland tätig ist, muss Aufwandsentschädigungen in einer Gesamthöhe von bis zu 2100 Euro nicht mehr versteuern. Bislang galt diese Regelung nur für Ehrenämter in Deutschland.

Schulgeld

Wer seine Kinder auf eine Schule im EU-Ausland schickt und dafür Schulgeld zahlt, kann dies künftig bis zu einer Höhe von 16667 Euro von der Steuer absetzen. Der Sonderausgabenabzug beträgt 30 Prozent, also maximal 5000 Euro. Bislang galt die Regelung nur für Schulgeldzahlungen im Inland.

Abschreibung

Unternehmen können neue Wirtschaftsgüter, also etwa Maschinen oder Computer, 2009 und 2010 vorübergehend wieder degressiv von der Steuer abschreiben. Das heißt: Der Kaufpreis wird nicht gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt, vielmehr können bereits im ersten Jahr bis zu 25 Prozent beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss netto mindestens 1000 Euro gekostet haben. Sind die Anschaffungskosten geringer, greifen Sonderregelungen.

Vereine

Extremistische Vereine verlieren ab 2009 die Gemeinnützigkeit und damit ihre steuerlichen Privilegien. Sie sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbsteuer befreit und müssen den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.

Verjährung

Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung verjähren künftig erst nach zehn Jahren. Bei "normalen" Steuerstraftaten beträgt die Verjährungsfrist unverändert fünf Jahre.

© SZ vom 30.12.2008/cag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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