Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wer eine Kündigungsschutzklage in Berlin-Wilmersdorf einreichen möchte, kann sich an eine versierte Juristin wenden.
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Mehr zum Kündigungsschutz

In Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dieses soll eine Kündigung durch den Arbeitgeber erschweren. So müssen bestimmte Aspekte erfüllt sein, die eine Kündigung rechtfertigen. Kommt der Arbeitnehmer häufig zu spät oder verstößt er anderweitig gegen die betriebliche Ordnung, kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen. Und bereits die dritte Abmahnung stellt einen reellen Kündigungsgrund dar. Hier lässt sich juristisch überprüfen, ob eine außerordentliche Kündigung, im Volksmund häufig auch als "fristlose Kündigung" bezeichnet, rechtmäßig ist.

Ein anderer Fall liegt vor, wenn das Unternehmen aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen einen Teil der Belegschaft entlassen möchte. Hier spricht der Fachmann von der "betriebsbedingten Kündigung". In einigen Fällen erhalten Arbeitnehmer dann beim Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine angemessene Abfindung. Vom Kündigungsschutz ausgenommen sind für gewöhnlich befristete Arbeitsverhältnisse, die nach einer vorgegebenen Zeit enden. Auch die Kündigung während der Probezeit ist ein spezieller Fall, da hierfür in der Regel keine Begründung durch den Arbeitgeber vorliegen muss.

Kündigung - und was nun?

Droht der Verlust des Arbeitsplatzes, ist für Arbeitnehmer oft guter Rat teuer. Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung und wie lange hat man Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen?

Wer ein Kündigungsschreiben von seinem Arbeitgeber erhält, hat drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verstreicht die Frist, lässt sich aus juristischer Sicht nichts mehr ausrichten.

Doch was gilt es zu beachten, wenn man den Schritt vors Arbeitsgericht wagt? Ein wichtiger Faktor ist die Höhe der Verfahrenskosten, die auf den Kläger zukommen, wenn er den Fall verliert. Diese richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert ist im Fall einer Kündigungsschutzklage das Bruttogehalt von drei Monaten. Verliert man vor Gericht, kommen zusätzlich zur Kündigung also noch Gerichtskosten in Höhe von einigen Tausend Euro zusammen. Manche haben daher Bedenken, selbst Klage einzureichen. Hinzu kommt, dass aufgrund der relativ kurzen Frist in der Regel nicht jeder sein Recht wahrnehmen kann.

Empfohlen wird daher eine eingehende Rechtsberatung - am besten von einer Kanzlei, die bereits über Erfahrung im Arbeitsrecht verfügt. Wer eine Kündigungsschutzklage in Berlin einreichen möchte, sollte sich an Rechtsanwältin Sabine Lutz wenden. Die Expertin klärt vorab die Chancen auf einen Verfahrenserfolg und kümmert sich um alle rechtlichen Schritte.
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Kündigungsschutzklage? In Berlin-Wilmersdorf berät eine erfahrene Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Sabine Lutz gilt in Berlin und Umgebung als versierte Ansprechpartnerin, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen geht. Ob Abfindungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder Kündigungsschutzklagen - in Berlin berät die erfahrene Juristin sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Eine Vertretung kann entweder im Prozessverfahren erfolgen oder auch im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, wie beispielsweise im Fall einer Abfindung oder eines Aufhebungsvertrages.

Die Kanzlei ist fachlich breit aufgestellt und bietet neben dem Arbeitsrecht auch Rechtsberatungen zum Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht an.
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