Compliance Verstöße sorgen jährlich für hohe finanzielle Schäden und verursachen häufig langfristige Reputationsschäden. Die Personen, die diese Verstöße bemerken oder vermuten, sorgen mit einer internen Meldung für Aufklärung und ein nachhaltiges Abstellen der Ursachen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet private und staatliche Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeiter/-innen, einen vertraulichen internen Meldekanal einzurichten und hinweisgebende Personen sowie Betroffene vor Repressalien zu schützen.

Hinweisgebende Personen decken viele Verstöße in Unternehmen auf

Wie wichtig hinweisgebende Personen für die Unternehmen sind, verdeutlicht eine aktuelle Umfrage der Association of Certified Fraud Examiners. Demnach verlieren die Unternehmen im Schnitt 1,7 Millionen US-Dollar pro Jahr aufgrund von Betrug, Korruption, Manipulation von Zahlen und anderen Verstößen, die durchschnittlich ein Jahr unentdeckt bleiben. Der Gesamtschaden der erhobenen 2.110 Fälle aus 133 Ländern betrug 3,6 Milliarden US-Dollar. Rund 42 Prozent aller Verstöße wurden durch sie aufgedeckt, und mehr als die Hälfte der internen Hinweise kam von Mitarbeiter/-innen. Fehlt ein funktionierendes Hinweisgebersystem, kann es noch teurer werden. Unternehmen ohne ein Hinweisgebersystem erlitten im Schnitt doppelt so hohe Schäden. Ein sicheres Hinweisgebersystem ist für Unternehmen von großer Bedeutung und hilft Risiken durch Verstöße frühzeitig zu erkennen und Schäden vom Unternehmen abzuwenden.

Oft sind sich die hinweisgebenden Personen nicht sicher, ob es sich bei dem Ereignis um einen Verstoß handelt. Darum müssen sie geschützt werden, wenn sie im guten Glauben Informationen über Verstöße offenlegen. Nach dem HinSchG sind die Personen, die Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden vor Repressalien zu schützen. Die Formulierung "Informationen über Verstöße" umfasst auch begründete Verdachtsmomente oder begründete Bedenken und neben tatsächlichen auch potenzielle Verstöße. Nicht umfasst sind hingegen unethisches Verhalten oder Spekulationen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter/-innen sind verpflichtet eine interne Meldestelle, bestehend aus einem Hinweisgebersystem und Personen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständig sind, einzurichten.

Wesentlich bei dem HinSchG ist die Gleichstellung der internen und externen Meldung.

Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Aufgabe, Personen, die eine Meldung erwägen, umfassend über die zur Verfügung stehenden Verfahren zu informieren und zu beraten.

Um die Mitarbeiter/-innen zu motivieren, die interne Meldestelle zu kontaktieren, ist es ratsam ein sicheres digitales Hinweisgebersystem im Unternehmen einzurichten und anonyme Meldeoptionen anzubieten. Die Smart Integrity Platform von DISS-CO® ist ein webbasiertes Hinweisgebersystem, das durch ein modulares und anpassbares System die Flexibilität bietet, die sowohl KMUs als auch Konzerne benötigen. Durch verschlüsselte Kommunikation und unmanipulierbare Informationsketten ist es gleichzeitig eine vertrauenswürdige Hinweisgeberlösung.

Effiziente und flexible Software erfüllt Vorgaben des HinSchG

Das Legal Tech Start-up DISS-CO® wurde von der erfahrenen Ermittlerin Sarah Afshari gegründet, die ihr Wissen aus Untersuchungen von Compliance-Fällen und Wirtschaftskriminalität in verschiedenen Branchen in eine effiziente und flexible Software hat einfließen lassen. Die Smart Integrity Platform ist DSGVO- und HinSchG-konform und kann auf jeglichen Endgeräten mit einem Browser und Internetzugang für das Whistleblowing, Beschwerde- und Fall- und Risikomanagement genutzt werden. Jede Organisation erhält eine eindeutige URL und Ansichten für die verschiedenen Nutzergruppen.

Die DISS-CO® bietet mit der Smart Integrity Platform die Wahl zwischen der anonymen Meldung, der vertraulichen Meldung und der Vereinbarung eines Treffens. Bei der anonymen Meldung werden die Metadaten der Dateianhänge automatisch entfernt, die Informationen über die Nutzer der Datei enthalten. Das ist sehr wichtig, um die Identität der hinweisgebenden Person anonym zu halten. Optionale Module wie das Aufgabenmanagement, der anonyme Live-Chat, die Risikobewertung sowie das eLearning verschaffen den Nutzern Flexibilität. Integrationen und Schnittstellen stellen die effektive Implementierung sicher.

Auch die Serverstandorte können modular hinzugefügt werden. Demnächst möchte das Start-up auch das Hosten auf grünen Servern optional anbieten, um den CO2-Abdruck zu reduzieren.

Mit der Smart Integrity Platform von DISS-CO® erhält das Unternehmen eine innovative Plattform, die die rechtssichere Umsetzung des HinSchG und des LkSG gewährleistet.

Hinweisgebersystem zur frühzeitigen Identifizierung von Risiken

Für eine schnelle Implementierung der Software hat DISS-CO® ebenfalls eine Lösung parat: Durch Vorlagen wie etwa eine Hinweisgeberrichtlinie, eine Betriebsvereinbarung oder DSGVO-relevante Dokumentation, die von Rechtsanwält/-innen gemeinsam mit dem Legal-Tech-Unternehmen erstellt wurden, wird die Implementierungszeit auf ein Minimum reduziert. Abgerundet wird das Angebot durch eine optionale Hinweisgeber-Hotline, etwa für Mitarbeiter/-innen, die keinen Zugang zu Mobilgeräten haben. Das optionale e-Learning trägt zur Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter/-innen bei, um mehr Vertrauen in das Hinweisgebersystem zu schaffen.

Aus Unternehmenssicht kann ein Hinweisgebersystem zur frühzeitigen Identifizierung von Risiken und zur Reduktion von finanziellen Schäden führen. Die Täter/-innen sind meist Teil des Unternehmens, und die Opfer können sowohl die Gesellschafter/-innen, Anleger/-innen, Mitarbeiter/-innen, aber auch die Verbraucher/-innen sein. Aus Managementsicht sind die Implementierung einer sicheren Plattform und Eskalationsprozesse im Falle eines Konflikts haftungsreduzierend. Die Smart Integrity Platform von DISS-CO® hilft Unternehmen, die neuen Anforderungen schnell und unkompliziert umzusetzen und dabei die Kosten im Blick zu behalten.
Impressum
DISS-CO® GmbH
Frau Sarah Afshari
Winterhuder Weg 29
22085 Hamburg
Deutschland
USt-IdNr.: DE348825759
Hamburg
T: 0049-40-226392510
@: infodiss-co.tech

Weitere Artikel