Verbraucherschützer verlieren Prozess:In die Falle getippt

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Eine kostenlose Anmeldung auf Service-Websites kann im Nachhinein teuer werden: Verbraucherschützer haben vor Gericht gegen die Betreiber von Internet-Seiten mit Abo-Fallen verloren.

Einen Prozess gegen den Betreiber von Internet-Seiten mit Abo-Fallen hat jetzt die Verbraucherzentrale Berlin in der ersten Instanz verloren. Gegen dieses Urteil will sie Berufung einlegen. Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen die Connects 2 Content GmbH, den Betreiber von fabriken.de und rezept-ideen.de.

Die Anmeldung für einen vermeintlich kostenlosen Internet-Service ist schnell eingetippt. So mancher würde wohl gerne in die Tastatur beißen, wenn im Nachhinein die Rechnung ins Haus flattert. (Foto: Foto: dpa)

Das Unternehmen hatte ehemals kostenlose Mitgliedschaften bei den genannten Online-Portalen ab dem 1. Februar 2009 auf kostenpflichtige "Premium-Mitgliedschaften" umgestellt. Über diese Umstellung sind die bis dahin registrierten Mitglieder in zwei Newslettern informiert worden. Diese sind laut den Verbraucherschützern aufgrund ihrer Gestaltung zum Teil in Spam-Filtern hängen geblieben und somit von den Adressaten nicht gelesen worden. Anfang März hat der Portalbetreiber Rechnungen über einen Jahresbeitrag in Höhe von 84 Euro versandt, der im Voraus gezahlt werden sollte.

Verbraucherschützer gehen in Berufung

Mit der Klage vor dem Landgericht Düsseldorf hatte die Verbraucherzentrale erreichen wollen, dass das Versenden der Rechnungen an die Nutzer unterbleibt, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert hatten. Doch das Gericht hat nun entschieden, die Geltendmachung vermeintlich unberechtigter Forderungen sei nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig. Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verhalten der Connects 2 Content als Leistungsbetrug bewertet.

Dass der für die Klage der Verbraucherzentrale zuständige Richter die zivilrechtlichen Unlauterkeitsvoraussetzungen als nicht erfüllt angesehen hat, wollen die Verbraucherschützer nicht hinnehmen. Sie haben Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Sie raten allen Betroffenen, die noch keine Zahlung geleistet haben, standhaft zu bleiben und sich von weiteren Mahnungen nicht einschüchtern zu lassen. Als Begründung führen die Verbraucherschützer auf, das Landgericht habe nicht darüber entschieden, ob die Forderungen berechtigt seien oder nicht. Wer bereits gezahlt hat, sollte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erstatten.

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