Online-Durchsuchung:Trojaner in Karlsruhe

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Am Mittwoch überprüft das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen. Das Verfahren gilt als Testlauf für das geplante Bundesgesetz.

Annette Ramelsberger

Am Mittwoch wird sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal mit den umstrittenen Online-Durchsuchungen befassen, mit der die Sicherheitsbehörden Computer von Terrorverdächtigen heimlich überprüfen wollen. Den Richtern liegt ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen vor, das diesen Eingriff als erstes Land rechtlich geregelt und seinem Verfassungsschutz erlaubt hat. Das Verfahren gilt als Testlauf für das geplante Bundesgesetz. Kritiker erhoffen sich von Karlsruhe starke Einschränkungen, so dass eine Online-Durchsuchung praktisch kaum möglich sein wird.

Allerdings sind das Gesetz, das jetzt in Karlsruhe vorliegt, und das Gesetz, das der Bund plant, nicht miteinander zu vergleichen: Schon jetzt ist klar, dass das Bundesgesetz über die Online-Durchsuchung sehr viel mehr Rücksicht auf die Rechte der Betroffenen nimmt als das Landesgesetz. So gibt es einen Richtervorbehalt und der Beobachtete muss nach Abschluss der Durchsuchung informiert werden. Daher lehnen es Politiker der Union mit dem Hinweis auf ein "zusammengeschustertes Landesgesetz" ab, auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu warten, bevor sie ihre eigene Online-Regelung im Gesetz über das Bundeskriminalamt einbringen.

Nicht alles, was Online-Durchsuchung genannt wird, ist auch eine solche. Fahnder setzen schon jetzt ähnliche Methoden ein, wenn sie Telefonate von Verdächtigen abhören, die diese im Internet führen. So haben nach Informationen des Spiegel sowohl das Bayerische Landeskriminalamt als auch das Zollkriminalamt diese Software angewandt. Das gilt nach Auffassung des Bundesinnenministeriums aber nicht als Online-Durchsuchung, da die Festplatten der Verdächtigen nicht durchstöbert werden, sondern als normale Telefonüberwachung, die schon rechtlich geregelt ist.

Auch Ludwig Waldinger vom bayerischen Landeskriminalamt betonte, die Ermittler überwachten nur die Kommunikation, zudem gebe es für die Fälle richterliche Beschlüsse. "Für uns ist das ein normales Instrument", zitierte ihn die Nachrichtenagentur AP. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling sagte, es gebe praktische Hürden, die zumindest den massenhaften Einsatz der Online-Durchsuchung ausschließen: Für die Software müssten zwölf Experten einen Monat lang tüfteln - für jeden einzelnen Fall.

© SZ vom 8.10.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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