iPhone:Apple verliert Patent wegen Jobs-Auftritt

Mit einem Wisch ist alles weg: Steve Jobs auf der verhängnisvollen Präsentation im Januar 2007 (Foto: dpa)

Motorola und Samsung nutzen ausgerechnet die allererste iPhone-Präsentation, um gegen ein Patent des Konzerns vorzugehen. Denn Steve Jobs hatte einen Fehler gemacht: Er zeigte der Welt stolz einen Wisch-Effekt.

Steve Jobs hatte keine Angst vor Konkurrenz. "Boy, have we patented it!", sagte der Apple-Chef bei der Präsentation des ersten iPhone-Prototypen im Januar 2007. Wer auch immer das Prinzip iPhone kopieren wolle - Apple habe Patente, um die Oberhand zu behalten.

Doch ausgerechnet dieser Auftritt sorgt nun für Ärger. Apple tappte in eine Lücke zwischen dem US-Patentrecht und den Regeln in Deutschland, notiert der Fachblog Foss Patents. In den Vereinigten Staaten hatten Erfinder damals zwölf Monate Zeit, ein Patent zu beantragen - eine öffentliche Präsentation in diesem Zeitraum widersprach dem geltenden Recht dort nicht.

Pech für Apple: In Deutschland verwirkt eine solche Vorstellung vor dem Antrag einen Patentanspruch. Weil Jobs im Januar 2007 öffentlich vorführte, wie sich Fotos auf dem iPhone per Touch bedienen lassen, hat Apple ein entsprechendes Patent verloren.

Das Bundespatentgericht erklärte das Europäische Patent mit der Nummer 2059868 für ungültig, wie es nun mitteilte. Der Patentanspruch beruht nach Ansicht des Gerichts gemessen am Stand der Technik nicht mehr auf einer erfinderischen Tätigkeit. Es geht um eine Funktion, dank der der Bildschirminhalt in einer Bildergalerie wieder in die ursprünglichen Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger über den Display-Rand hinaus gezogen wurde.

Die Apple-Rivalen Motorola und Samsung hatten gegen das Patent namens "Portable Electronic Device for Photo Management" geklagt. Apple kann noch beim Bundesgerichtshof in Berufung gehen. Der Fall reiht sich ein in eine ganze Reihe von Patentstreiten zwischen den großen Techkonzernen. Wer ein Patent besitzt, kann in der Regel von Konkurrenten hohe Lizenzgebühren verlangen.

© Süddeutsche.de/dpa/jhal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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