Gegen unbekannt:Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Redtube-Abmahnungen

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Redtube-Abmahnung: Staatsanwalt ermittelt (Foto: N/A)

Sie schauten Pornos und bekamen Post vom Anwalt: Tausendfach verschickte eine Kanzlei Abmahnungen gegen Streaming-Nutzer. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer von Pornoseiten im Netz hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag in Köln. Es gehe darum, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland Zehntausende Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Pornos auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Die Regensburger Anwaltskanzlei forderte sie auf, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht zu wiederholen.

Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten ( mehr dazu hier). Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Video-Streams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite für Nutzer nicht als illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten.

Nach Auffassung des Medienrechtsexperten Gerald Spindler handelt es in diesem Fall nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder File-Sharing, werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen, dem Blog iRights. Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragrafen 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. "Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden", sagte Spindler.

Betroffene Verbraucher haben nach Experteneinschätzung gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

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