Abzocke im Internet:Kampf den Abo-Fallen

Immer noch entpuppen sich vermeintlich kostenlose Internetdienste nach der Registrierung als Abzock-Seiten. Die Bundesjustizministerin will nun verhindern, dass die Deutschen in die Abofalle tappen..

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet. Leutheusser-Schnarrenberger sagte der Bild-Zeitung: "Wir brauchen eine sogenannte Button-Lösung. Ein Hinweis-Schild im Internet, dass Verbraucher verlässlich warnt, bevor Kosten entstehen. Am besten wäre eine europäische Regelung, weil Abzocke nicht an der deutschen Grenze Halt macht."

Netarena.tv ist einer der Dienste, den die Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt hat. Der Betreiber sitzt in Dubai, hat inzwischen dennoch die Registrierung deaktiviert. (Foto: online.sdedigital)

Hintergrund der Forderung ist ein von der SPD in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf, der den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern soll. Dieser sieht laut Bild eine auf Deutschland beschränkte Regelung gegen Abo- und Kostenfallen im Internet vor.

Brauchen wir eine EU-Regelung?

Das Bundesjustizministerium hingegen setze sich zunächst für eine europäische Lösung ein. In Brüssel liege ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Verhandlungen seien gut angelaufen. "Wenn sich bis zum Herbst keine europäische Regelung abzeichnet, werde ich nationale Maßnahmen auf den Weg bringen", sagte die Ministerin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert bereits länger ein Vorgehen gegen Abzockseiten. Auf einer aktuellen Liste ( hier als pdf) führt die Organisation Seiten auf, die durch unseriöse Praktiken auffällig geworden sind.

Abzockfalle Downloadplattform

Dort findet sich etwa ein Sudoku-Club, der den Nutzern eine kostenlose Mitgliedschaft suggerierte, hinter der sich jedoch ein kostenpflichtiges einjähriges Abonnement verbarg. Auch vermeintlich kostenlose Downloadplattformen für Software oder Datenbanken für Teilnehmer an Castings oder Arzneimitteltests entpuppten sich häufig als Kostenfallen.

In vielen Fällen konnte der Verband Unterlassungserklärungen der Betreiber erwirken. Allerdings konnten Abmahnungen meist nicht zugestellt werden, wenn der Sitz des Anbieters im europäischen oder außereuropäischen Ausland lag.

© sueddeutsche.de/dpa/AFP/joku - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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