Prozess in Kiel:Hochstaplerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

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  • Eine Frau, die jahrelang dank gefälschter Zeugnisse als Lehrerin gearbeitet hat, ist nun wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
  • Die Richterin schloss sich beim Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschart an und bescheinigte der 50-Jährigen eine hohe kriminelle Energie.

Im Prozess gegen eine falsche Lehrerin, die bundesweit jahrelang mit gefälschten Zeugnissen unterrichtet haben soll, ist ein Urteil gefallen: Die Frau wurde vom Amtsgericht Kiel wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 50-Jährige aus Wismar zunächst ihr Lehrer-Diplom in Deutsch und Staatskunde, das sie noch in der DDR erhalten hatte, manipuliert hatte, um als Lehrerin arbeiten zu können. In den folgenden Jahren hatte sie dann immer wieder Urkunden mit Abschlüssen gefälscht, die sie nie erhalten hat, um weiter in dem Beruf tätig sein zu können. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwalt hatten Bewährungsstrafen gefordert. Die Richterin bescheinigte der 50-Jährigen eine hohe kriminelle Energie.

Was Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert hatten

Der Staatsanwalt hielt eine Bewährungsstrafe wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung von zwei Jahren für angemessen. Die Frau habe einen hohen Schaden angerichtet, aber sie werde nie wieder als Lehrerin arbeiten können, sagte er. "Sie ist bundesweit bekannt, als eine Frau, die keine Staatsexamina hat." Dass sie die gleiche Straftat nochmals begehen werde, sei also sehr unwahrscheinlich.

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Die Verteidigerin plädierte auf eine Strafe von eineinhalb Jahren, auszusetzen zur Bewährung. Auch sie gehe davon aus, dass die 50-Jährige mit Vorsatz gehandelt habe, sagte sie. Als strafmildernd müsse aber ihr umfassendes Geständnis bewertet werden. Auch die geschilderte Angst vor Arbeitslosigkeit in der Umbruchszeit der Wendejahre müsse berücksichtigt werden.

Die Vorgeschichte

Seit Anfang der 1990er Jahre hatte die heute 50-Jährige - wohl auf der Grundlage selbst angefertigter Abschlüsse - in mehreren Bundesländern als Lehrerin gearbeitet. Erst Ende 2012 wurde die Frau vom Schuldienst suspendiert. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte der Angeklagten volle Schuldfähigkeit.

Die Frau räumte vor Gericht ein, für ihre Staatsexamina und andere Urkunden mehr als 20 amtliche Stempel gefälscht zu haben, um ihren Papieren den Anschein von Echtheit zu geben. Die Frau schönte nach eigenen Angaben nach der Wende aus Angst vor Arbeitslosigkeit ihre Vita.

Ihren Aussagen zufolge gab es bereits an ihrer ersten Station als Lehrerin in Wolgast Verdachtsmomente gegen sie. Daraufhin wechselte sie nach Brandenburg, von dort zog sie später weiter nach Berlin. Dort ließ sie sich im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren gegen sie aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen. Das hinderte sie aber nicht, mit falschen Papieren ab 2008 an einem Gymnasium in Mölln als Studienrätin tätig zu werden. 2010 wurde die Schulleitung misstrauisch. Ende 2012 wurde sie suspendiert, Anfang 2013 aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Danach arbeitete sie noch an zwei Schulen bei Schwerin.

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