Goethe-Universität:Uni-Leitung verteidigt Strafantrag nach Hörsaalbesetzung

Der Schriftzug „Johann Wolfgang Goethe-Universität“ ist auf dem Campus Westend am Hauptgebäude zu lesen. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Frankfurter Goethe-Universität hat den Strafantrag gegen Klima-Aktivisten nach der Besetzung eines Hörsaals verteidigt. Uni-Kanzler Albrecht Fester habe mit den Besetzern früh in Kontakt gestanden und mehrfach angeboten, die Aktion in einen anderen Hörsaal am Campus Bockenheim zu verlagern, teilte die Universität am Mittwoch mit. Die Aktivisten hätten sich jedoch geweigert und hätten in einem der größten Hörsäle am Campus Westend bleiben wollen. „Im Zuge der Besetzung mussten daher über den Tag hinweg zahlreiche Lehrveranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmenden in andere Räumlichkeiten verlegt oder abgesagt werden“, hieß es in einer Stellungnahme der Universität vom Mittwoch.

Am Dienstagabend habe sich das Präsidium letztlich entschieden, sich auf das Hausrecht zu berufen und einen Strafantrag gegen die Besetzer zu stellen. Ausschlaggebend sei unter anderem die mangelnde Kompromissbereitschaft der Aktivisten gewesen. Besetzt worden war der Hörsaal am Dienstagmittag von einer Gruppe namens „End Fossil: Occupy Frankfurt“ („Beendet fossile Energie. Besetzt Frankfurt“). Die Aktivisten forderten nach eigenen Angaben mehr Klimagerechtigkeit, bessere Studienbedingungen für Geflüchtete und bezahlbare Wohnungen.

Laut Polizei hatten die Aktivisten geplant, bis mindestens Freitag den Raum zu belagern. Nach dem Strafantrag sei ein Großteil der etwa 50 Anwesenden der Aufforderung zum Gehen nachgekommen. Die übrigen seien nach Feststellung ihrer Personalien aus dem Saal geführt worden. Die Gruppe „End Fossil: Occupy Frankfurt“ nannte den Polizeieinsatz unverhältnismäßig. Es sei gefesselt, geschubst, bedrängt, und geprügelt worden, zitierte die Gruppe in einer Mitteilung eine Sprecherin des Studierendausschusses (AStA). Die Gruppe forderte von der Universitätsleitung, alle Strafanzeigen zurückzunehmen.

© dpa-infocom, dpa:221207-99-815633/3

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