Goethe-Universität:Klage von Studenten nach Zulassungspanne: Uni mit Beschwerde

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Der Schriftzug „Johann Wolfgang Goethe-Universität“ steht über dem Eingang des Hauptgebäude. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild)

Die Zulassungspanne bei Medizinstudenten schien bereinigt. Doch dann gab ein Gericht klagenden Studenten recht. Die Hochschule geht nun in die nächste Instanz.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach der Zulassungspanne in Frankfurt will die Goethe-Universität gegen eine Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts in dem Fall vorgehen. Die zuständige Kammer hatte sechs Medizinstudierenden beschieden, sie hätten ein Anrecht auf einen Medizinstudienplatz an der Goethe-Universität.

„Die Goethe-Universität widerspricht dieser Rechtsdeutung und wird daher gegen den Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel fristgerecht Beschwerde einlegen“, teilte die Hochschule am Freitag mit. Ein Sprecher merkte zudem an, „dass zwei der sechs Antragsteller bereits einen Medizinstudienplatz an einem anderen Standort erhalten haben“.

Damit geht das Ringen um eine Lösung nach der Zulassungspanne weiter. Auslöser war, dass die Uni der zentralen Vermittlungsstelle für Medizinstudienplätze aus Versehen zu viele freie Plätze gemeldet hatte. Dadurch wurden rund 250 Studienbewerber zu viel in Frankfurt zugelassen. Als der Fehler bemerkt wurde, wurden die bereits versandten Zulassungsbescheide zurückgenommen.

Um den Betroffenen zu helfen, rangen die Hochschule, die Kultusministerien der Länder und die Stiftung, die die Zulassungen koordiniert, wochenlang um eine Lösung. Im Oktober verkündete die Goethe-Universität, dass allen Betroffenen ein Studienplatz angeboten werden konnte. Die Hochschule nahm selbst weit über die normalen Kapazität Studierende auf. Aber nicht alle kamen in Frankfurt unter und nicht alle bei Humanmedizin.

Sechs Betroffene, denen Studienplätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden, klagten dagegen. Die zuständige Kammer stellte fest, „dass die Antragsteller im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Überprüfung wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt/Main haben“. Laut Gericht war „eine Rücknahme aller Zulassungsbescheide rechtswidrig“.

Das hessiche Wissenschaftsministerium sagte auf Anfrage: „Das eigentliche Korrekturverfahren, das gemeinsam intensiv zwischen der Stiftung für Hochschulzulassung, der Ländergemeinschaft in der Kultusministerkonferenz, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Goethe-Universität erarbeitet wurde, wurde nicht beanstandet.“

© dpa-infocom, dpa:221117-99-560064/6

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