Für das Landgericht Nürnberg steht fest, dass nicht jeder Indianerhäuptling Winnetou sein kann. Deswegen hat es der Klage des Bamberger Karl-May-Verlags gegen einen Produktionsfirma statt gegeben. Die wollte irgendwelche Indianerfilme als Winnetou-Streifen verkaufen. Geht natürlich gar nicht.
Zitat der Woche:In Stein gemeisselt
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