Williamson wieder verurteilt:Geldstrafe für Holocaust-Leugner

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Blieb dem Prozess in Regensburg fern: Holocaust-Leugner Richard Williamson. (Foto: dpa)

Der ultrakonservative britische Bischof Williamson, der die Existenz von Gaskammern bestritten hat, wird einmal mehr wegen Volksverhetzung verurteilt. Doch es war wohl nicht der letzte Prozess.

Von Wolfgang Wittl, Regensburg

Saal 101 im Regensburger Justizgebäude ist gut gefüllt, doch kein Vergleich zu dem Prozess vor vier Jahren, als an gleicher Stelle schon einmal in dieser Sache verhandelt wurde. Nur zwei Fernsehkameras sind zu sehen, und nicht mal eine Handvoll Fotografen. Die ersten drei Sitzreihen sind für Journalisten reserviert, zwei hätten gereicht.

Sogar drei DIN A 4 Seiten zur "Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs" hatte Amtsrichterin Andrea Hausladen vorab verschickt, "aufgrund des zu erwartenden erheblichen öffentlichen Interesses" - eine übertriebene Sorge, wie sich an diesem Mittwoch zeigt. Denn auch die bekannten Mitglieder aus der rechten Szene, die sich diese Neuauflage natürlich nicht entgehen lassen, verhalten sich ruhig: der Mann im Blaumann und mit dem kurzen Haar, der oft so eifrig mitschreibt; oder das frühere Model, das eigens wieder aus England angeflogen kam. Schließlich will sie wissen, ob die deutsche Justiz ihrem Bruder im Geiste diesmal etwas anhaben kann, dem britischen Holocaust-Leugner Richard Williamson.

Das Urteil fällt überraschend noch am selben Tag, sein Inhalt hingegen fällt wenig überraschend aus. Das Amtsgericht Regensburg befindet den Traditionalistenbischof abermals der Volksverhetzung für schuldig und verurteilt ihn zu 90 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro. Damit ist das Strafmaß nur geringfügig niedriger als bei der Entscheidung des Landgerichts Regensburg vor vier Jahren, die vom Oberlandesgericht wieder aufgehoben worden war.

Wie schon damals waren die Hauptpersonen dem Prozess auch diesmal ferngeblieben: Williamson ließ sich durch seine Anwälte Edgar Weiler und Andreas Geipel vertreten, die gleich zum Auftakt eine Einstellung des Verfahrens forderten, die das Gericht ablehnte. Die drei schwedischen Journalisten ließen eine Stellungnahme verlesen, in der sie ihre Abwesenheit begründeten. Sie waren es, die den ganzen Wirbel ausgelöst hatten.

Mit einem Interview im Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg stürzten sie die katholische Kirche in gewaltige Turbulenzen, als sie Williamson als schamlosen Geschichtsklitterer entlarvten: "Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden", sagte der Bischof im November 2008: "Ich glaube, es gab keine Gaskammern." Ausgestrahlt wurde der Beitrag im schwedischen Sender SVT Anfang 2009 - just zu der Zeit, als Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation einiger Bischöfe der umstrittenen Piusbrüder aufhob, auch die von Williamson.

"Immer so verrückte Ideen"

Das Interview habe die ultrakonservativen Piusbruderschaft erschüttert, sagte deren Anwalt Maximilian Krah. Doch sei man von einer Laune des heute 72-Jährigen ausgegangen. Williamson habe "immer so verrückte Ideen" gehabt. Krah versuchte am Mittwoch ein Bild größtmöglicher Distanz zwischen der nach eigenen Angaben 600 000 Anhänger zählenden Bruderschaft und ihrem ehemaligen Bischof zu zeichnen. Zu Williamsons Ausschluss kam es indes erst im Oktober 2012 wegen seiner mangelnden Gehorsamsbereitschaft. Wie der 72-Jährige aktuell seinen Lebensunterhalt bestreite, entziehe sich seiner Kenntnis, sagte Krah. Offenbar soll Williamson in London bei Freunden wohnen und im Internet zu Spenden aufrufen.

Neu aufgerollt werden musste der Prozess wegen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg. Die Frage war, ob der Bischof dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, dass sein Interview in Deutschland verbreitet wurde, obwohl er es dezidiert einem schwedischen Sender gegeben habe. Dies sei in dem ersten Strafbefehl nicht hinreichend begründet worden. Dass Williamson den Holocaust leugnete, wurde nicht bestritten. Laut schwedischem Recht ist dies auch nicht justitiabel.

Williamsons Anwälte hatten bereits zuvor einen Gang durch alle Instanzen angekündigt. Als das Urteil abends verkündet wird, ist der Saal mehr als zur Hälfte leer.

© SZ vom 17.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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