Volksbegehren: So geht es weiter:Darf ich morgen noch rauchen?

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Ab wann könnten die neuen Regelungen in Bayern in Kraft treten und: Kann die Politik die Initiative noch stoppen? sueddeutsche.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz war erfolgreich. Heißt das auch, dass man jetzt ab sofort in keiner Gaststätte mehr rauchen darf?

Das Rauchen in bayerischen Gaststätten könnte schon bald ganz verboten werden. (Foto: Foto: ddp)

Nein. Zunächst ändert sich nichts an der bestehenden Gesetzeslage. Nach wie vor darf in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, geraucht werden. Auch in Nebenräumen von Gaststätten und Discos ist unter bestimmten Voraussetzungen Rauchen erlaubt. Bevor ein neuer Nichtraucherschutz in Kraft tritt, müssen die Initiatoren noch die dritte Hürde nehmen - die des Volksentscheides.

Ab wann könnte dann in Bayern ein absolutes Rauchverbot gelten?

Ein genauer Termin steht nicht fest. Sofern jedoch alle rechtlichen Hürden genommen und kein Einspruch oder keine Klage eingereicht werden, könnte ein neues Gesetz bis Ende 2010 in Kraft treten.

Was sind die nächsten Schritte, die nun eingeleitet werden?

Als Nächstes befasst sich der Landtag mit dem rechtsgültigen Volksbegehren. Ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest.

Kann der Landtag die Gesetzesinitiative noch kippen?

Der Landtag muss sich zwar mit dem Gesetzentwurf beschäftigen, allein durch eine Abstimmung im Plenum kann er ihn jedoch nicht kippen.

Welche Möglichkeiten hat der Landtag nun?

Der Landtag hat drei Möglichkeiten:

Erstens: Er nimmt den Gesetzentwurf unverändert an. Dann entfällt ein Volksentscheid. Diese Möglichkeit ist aber unwahrscheinlich, da die CSU bereits angekündigt hat, dass sie an dem bestehenden Gesetz nichts ändern will.

Zweitens: Der Landtag lehnt den Gesetzentwurf ab. Dann muss der Gesetzentwurf dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden - in Form eines Volksentscheides. Gleichzeitig kann der Landtag dem Volk einen eigenen Alternativ-Gesetzentwurf zur Abstimmung mit vorlegen.

Drittens: Der Landtag bestreitet die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens. Unterzeichner des Volksbegehrens können dann den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Wie erfahre ich, wann ein möglicher Volksentscheid stattfindet ?

Die zuständigen Behörden benachrichtigen die Wahlberechtigten über Ort und Zeit der Abstimmung. Die Initiatoren rechnen damit, dass dieser Termin zwischen März und Juni 2010 liegen könnte.

Wann gilt der Volksentscheid als angenommen?

Für diesen Volksentscheid würde eine einfache Mehrheit der Stimmen reichen. Dann gilt der Gesetzentwurf als angenommen. Nur bei Gesetzesentwürfen, die eine Verfassungsänderung nach sich ziehen würden, müssten mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten mit Ja stimmen. Diese Quorum ist hier jedoch nicht erforderlich. Es ist keine Mindestbeteiligung von Stimmberechtigten vorgeschrieben.

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