Urteil im Güllegruben-Prozess:Täter muss in die Psychiatrie

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Der Landwirt stand wegen der Tötung seiner Eltern vor Gericht - jetzt ist er freigesprochen worden. Zuvor wurden grausige Details der Tat bekannt.

Im Güllegruben-Prozess um die Tötung eines Elternpaars ist der angeklagte Sohn vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Dem 35 Jahre alten Bauern wird vorgeworfen, seine Eltern umgebracht zu haben. (Foto: Foto: dpa)

Das Gericht folgte dem Gutachten, wonach der 35-Jährige durch Schizophrenie an einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung leide und für die grausame Tat keine Schuld im strafrechtlichen Sinn habe.

Vor der Urteilsverkündung berichtete der rechtsmedizinischen Gutachter grausige Details. Danach sind die von dem Angeklagten getöteten und in eine Güllegrube geworfenen Eltern an Blut und Gülle erstickt.

Die Obduktion der Opfer habe ergeben, dass der 35-jährige Angeklagte zunächst seine 53-jährige Mutter mit mindestens acht Axtschlägen an Kopf und im Gesicht schwer verletzt und sie dann in die Jauchegrube geworfen hat. Durch die schweren Verletzungen habe die Frau Blut eingeatmet und sei daran erstickt.

Seinen 70-jährigen Vater hatte der Beschuldigte zunächst mit zwei wuchtigen Beilschlägen niedergestreckt und dann lebend mit dem Schaufellader in die Güllegrube geworfen. Der Mann sei wahrscheinlich bewusstlos geworden und an der Gülle erstickt, sagte der Gutachter.

Während der Schilderung der Obduktionsergebnisse hatte die Schwester des Angeklagten als Nebenklägerin den Gerichtssaal verlassen.

Der 35-Jährige hat eingeräumt, im Januar seine Eltern getötet und in die Güllegrube geworfen zu haben. Stimmen im Kopf hätten ihn etwa zwei Wochen vor der Tat ständig dazu angetrieben, seine Eltern zu töten. Ein Gutachter hat dem mutmaßlichen Täter eine schizophrene Psychose attestiert. Eine Kriminalbeamtin, die den Angeklagten unmittelbar nach der Tat vernommen hatte, sagte als Zeugin, sein Motiv für die Tat sei "Abscheu und abgrundtiefer Hass" gegen seine Eltern gewesen. Er habe ihnen die Elternschaft abgesprochen.

Auf Vorhalt des Vorsitzenden Richters, das Gutachten habe eindeutig ergeben, dass er bei seinen leiblichen Eltern gelebt hat, sagte der Angeklagte: "Ich glaube gar nix."

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