Urteil:14 Jahre Haft wegen Totschlags

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Mutter tötete aus einem Bündel an Motiven ihre Babys, so der Richter

Wegen Totschlags ist die Mutter der acht toten Säuglinge von Wallenfels zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung der 45-jährigen Frau wegen Mordes gefordert. Dies lehnte das Landgericht Coburg jedoch ab. Andrea G. sei in vier Fällen schuldig, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot am Mittwoch. Er begründete die Entscheidung zur Verurteilung wegen Totschlags mit Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung: Laut Bundesgerichtshof werde eine Kindstötung nur ausnahmsweise als Mord eingestuft. Dafür müsse eine "besonders krasse Selbstsucht" als niederer Beweggrund vorliegen. Im Fall der Angeklagten habe aber ein ganzes "Motivbündel" für das Töten der Kinder vorgelegen. Bei Andrea G. sei aber wohl das vordringliche Motiv gewesen, ihre bestehende Familie zu erhalten. "Das ist nicht ein krass selbstsüchtiges Motiv", sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte sei eine Verdrängerin, aber nicht eine planvolle Entscheiderin.

Der Fall im oberfränkischen Wallenfels war am 12. November 2015 bekannt geworden. Die Tochter des Ehemannes hatte in einer als Rumpelkammer genutzten Sauna des Hauses die erste Leiche entdeckt. Danach erst offenbarte sich den Ermittlern das ganze Ausmaß der Taten: Über einen Zeitraum von zehn Jahren, von 2003 bis 2013, hatte Andrea G. acht Kinder allein zur Welt gebracht und danach erstickt. Jedoch wurden nur vier der Fälle angeklagt, weil bei drei Kindern nicht feststellbar war, ob sie nach der Geburt lebten. Ein Fall soll eine Totgeburt gewesen sein.

Den wegen Beihilfe mitangeklagten Ehemann Johann G. sprach das Landgericht wegen Unklarheiten über sein Mitwissen frei. "Das Problem, das wir haben, ist, dass wir insbesondere von der Angeklagten ganz widersprüchliche Angaben haben, wann sie ihrem Ehemann was gesagt hat", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Anklage hat nun eine Woche Zeit, um zu prüfen, ob sie in Revision gehen wird. Verteidiger Till Wagler zeigte sich äußerst zufrieden. Denn so könnte Andrea G. bereits nach neun Jahren Haft freikommen. Bei dem, was für sie auf dem Spiel gestanden habe, mit einer drohenden Verurteilung wegen Mordes, sei es kein hartes Urteil, sagte Wagler. Er werde keine Revision einlegen. "Die Mandantin ist erleichtert, dass es jetzt für sie vorbei ist."

© SZ vom 21.07.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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