Universität Würzburg:Zahnärzte verlieren ihre Doktortitel

  • Die Uni Würzburg hat zwei Zahnärzten im Jahr 2012 den Doktortitel entzogen. Die Arbeiten hätten keinen wissenschaftlichen Standards genügt.
  • Die beiden wollten diese Entscheidung nicht hinnehmen und klagten gegen die Uni.
  • Das Würzburger Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Aberkennung der Doktortitel rechtens war. Der Richter bezeichnete die Arbeiten als Plagiate.

Zwei Zahnärzte, die mit fragwürdigen Promotionsarbeiten vor etwa 15 Jahren ihre Doktortitel von der Universität Würzburg erhalten haben, müssen diese wieder abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg am Mittwoch entschieden. Die beiden Akademiker hatten gegen die Uni geklagt, nachdem sie ihnen die Titel wegen der Täuschungen im Dissertationsverfahren nachträglich aberkannt hatte.

Die Aberkennung sei wegen verschiedener Formfehler nicht rechtens, lautete die Begründung der Zahnärzte. Das sah der Vorsitzende Richter, Rudolf Emmert, nicht so. Der Entzug des Titels sei auch mehr als zehn Jahre nach der Vergabe nicht verjährt, zudem sei keine falsche Promotionsordnung angewendet worden. Die Verteidigung brachte außerdem vor, dass das Präsidium, welches über den Titelentzug entschieden hatte, falsch zusammengesetzt gewesen sei. Auch das konnte die Kammer nicht nachvollziehen.

Gänsefüßchen vergessen? Ausgeschlossen

Dass die Doktorarbeiten inhaltlich nicht den wissenschaftlichen Standards entsprachen, stand für den Richter außer Frage. "Wenn ich Texte aus anderen Arbeiten übernehme und keine Gänsefüßchen nutze, dann fälsche ich. Und dass diese Arbeiten Plagiate sind, kann man nicht ernsthaft bestreiten", sagte Emmert weiter. Ein versehentliches Vergessen der Anführungsstriche halte er für ausgeschlossen.

Die Mediziner promovierten 1999 und 2001 am Medizinischen Institut der Uni. Ihre Arbeiten waren jedoch nur 26 beziehungsweise 40 Seiten lang und über mehrere Seiten von anderen abgeschrieben.

Nach einem anonymen Tipp hatte die Uni einen externen Prüfer beauftragt und mehrere Doktorarbeiten des Instituts erneut prüfen lassen. Dieser stellte fest, dass die Arbeiten nicht die Mindeststandards erfüllten. Der Anwalt der beiden Zahnärzte hat bereits angekündigt, dass er gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

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