Unerlaubte Geschenke:Justiz nimmt 300 Beamte ins Visier

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300 bayerische Bürgermeister und leitende Beamte sind von der Staatsanwaltschaft Landshut ins Visier genommen worden, weil sie Geschenke angenommen haben. Es geht um Verdacht auf Vorteilsannahme, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Ins Rollen kamen die Untersuchungen, als die Staatsanwaltschaft 2015 ein Ermittlungsverfahren gegen ein Ingenieurbüro im Raum Landshut einleitete. Dabei seien Listen mit Namen von Personen gefunden worden, die von dem Ingenieurbüro mit Geschenken bedacht wurden. Zuvor hatte der Donaukurier über den Fall berichtet. Beamte dürfen keine Präsente annehmen, sofern sie dafür nicht eine Genehmigung ihres Vorgesetzten vorlegen können, so der Sprecher. Die Betroffenen hätten die Geschenke - unter anderem Wein - nicht annehmen dürfen oder sie sich genehmigen lassen müssen. Die Beamten stammen neben Landshut aus dem Raum Regensburg, Passau, Augsburg, Ingolstadt und Deggendorf. Die Fälle seien an die dortigen Staatsanwaltschaften abgegeben worden, hieß es.

Im Bereich der Staatsanwaltschaft Landshut sind dem Sprecher zufolge einige der Verfahren bereits eingestellt worden - zum Beispiel, weil die Betreffenden eine Genehmigung für das Geschenk vorlegen konnten; oder wegen geringer Schuld, weil der Wert so gering war und keine Vorstrafen vorlagen, oder auch gegen Geldstrafen. Laut dem Donaukurier-Bericht gibt es insgesamt 29 Beschuldigte im Raum Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen. In dem Bericht werden sowohl die Form der Präsente auch als die Positionen der Betroffnen konkretisiert. So handele es sich neben Weinpräsenten beispielsweise um Essenseinladungen oder Freikarten für kulturelle Veranstaltungen; unter den in Verdacht stehenden Funktionsträgern in bayrischen Städten und Gemeinden befinden sich demnach unter anderem Bereichsleiter von Stadtwerken und Verantwortliche kommunaler Trinkwasserversorger oder von Bauämtern. Es gehe um die Jahre 2013 bis 2016. Viele Betroffene verstehen dem Medienbericht zufolge die Aufregung nicht, denn es gehe oft nur um Werte unter 30 Euro, was in vielen Kommunen als Grenze dessen gelte, was angenommen werden dürfe; Präsente seien unaufgefordert gekommen, so eine häufige Reaktion, Gegenleistung habe es keine gegeben.

© SZ vom 20.12.2018 / dpa, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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