Trunkenheitsfahrt:Bernhard Pohl soll vor Gericht

Der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) muss sich voraussichtlich noch vor Weihnachten wegen Trunkenheit im Verkehr vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Ermittlungen gegen den 50-jährigen Anwalt abgeschlossen und plant eine Anklage zum Amtsgericht München. Deshalb hat die Behörde beim Bayerischen Landtag die Aufhebung der Immunität beantragt. Das Landtags-Plenum wird über diesen Antrag Mitte Oktober abstimmen, die Zustimmung gilt als sicher.

Bernhard Pohl war in einer Juli-Nacht in München von der Polizei in betrunkenem Zustand am Steuer erwischt worden. Die Blutprobe ergab einen Wert von 1,29 Promille. Ab 1,1 Promille sprechen die Juristen von "absoluter Fahruntüchtigkeit". Die Fahrt wird somit nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gewertet, sondern als Straftat. Der Gesetzgeber sieht für "Trunkenheit im Verkehr" eine Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr vor. Zudem droht Pohl der langfristige Verlust des Führerscheins. Der Amtsrichter muss im Prozess auch prüfen, ob er dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzieht - und wenn ja, für wie lange. Die Spanne geht hier von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Da Pohl bereits mehrmals wegen Verkehrsdelikten aktenkundig geworden ist, kann er nicht auf allzu viel Milde hoffen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Pohl die Vorwürfe eingeräumt. Bis zum Bekanntwerden seiner Trunkenheitsfahrt war er stellvertretender Vorsitzender der FW-Landtagsfraktion und Vorsitzender des FW-Bezirks Schwaben. Inzwischen lässt er diese Ämter ruhen.

© SZ vom 24.09.2015 / stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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