Totes Baby vom Bad Griesbach:Mutter muss sechs Jahre ins Gefängnis

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Sie tötete ihr Neugeborenes und versteckte die Leiche, das Baby wurde erst Monate später gefunden. Jetzt hat das Gericht eine junge Frau wegen Totschlags verurteilt.

Weil sie ihr ihres neugeborenes Baby mit einer Zange erschlug, muss eine 23 Jahre alte Frau für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Passau, das der Frau zugestand, sich in einer Stresssituation befunden zu haben, verurteilte sie am Donnerstag wegen Totschlags.

Die 23 Jahre alte Frau muss wegen Totschlags sechs Jahre ins Gefängnis. Sie soll ihr neugeborenes Baby erschlagen haben. (Foto: dpa)

Die 23-Jährige hatte laut eigenen Aussagen im Mai 2010 im Badezimmer ihrer Wohnung in Bad Griesbach ohne fremde Hilfe einen Jungen zur Welt gebracht. Der Säugling habe die Nabelschnur um den Hals gehabt und nicht geatmet. Daraufhin habe sie dem Neugeborenen in Panik mit der Zange auf den Kopf geschlagen. Die Babyleiche versteckte die Frau zunächst. Das tote Kind wurde erst Monate später gefunden.

Die Vorsitzende Richterin Angela Meier-Kraut nannte in ihrer Urteilsbegründung die Aussagen der Angeklagten "nicht glaubhaft". Nach Überzeugung von Sachverständigen sei das Kind lebend zur Welt gekommen. Bei der jungen Frau handle es sich um eine labile Persönlichkeit, die sich vor Problemen verstecke und keinerlei Verantwortung übernehmen wolle. "Die Tat geschah aus der Situation heraus", sagte die Richterin.

Das Gericht sah in dem Totschlag eine minderschwere Tat. Die Angeklagte habe sich wegen des Geburtsstresses und aufgrund ihrer schwierigen Persönlichkeit wegen in einer "Sondersituation" befunden. Die bevorstehende Zeit im Gefängnis sei nun auch eine Gelegenheit für die junge Frau, erwachsen zu werden, sagte die Richterin weiter.

Ihre Schwangerschaft hatte die Frau sowohl vor ihrer Mutter als auch vor dem Vater des Kindes geheim gehalten. Sie war während der Schwangerschaft kein einziges Mal bei einem Arzt. Der Freund und Kindsvater hatte sich zur Tatzeit bereits von der jungen Frau getrennt. Die 23-Jährige hat bereits einen ersten Sohn im Kindergartenalter. Der Junge Kind lebt überwiegend bei seiner Großmutter.

Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Angeklagten sagte im Anschluss, er denke darüber nach, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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