Der Streit auf dem Obersalzberg geht in die nächste Runde. Zwölf der 22 Führer, denen Ende Oktober vom Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IFZ) gekündigt worden war, haben mittlerweile vor dem Arbeitsgericht Rosenheim Kündigungsschutzklage eingereicht. Das IFZ hatte als Träger der Dokumentation Obersalzberg auf den Verdacht der Scheinselbständigkeit reagiert - nun wird am 4. Dezember die erste der zwölf Kündigungsschutzklagen in Kombination mit der Forderung auf Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses und Weiterzahlung der durchschnittlichen Bezüge verhandelt.
Es ist eine skurrile Auseinandersetzung zwischen dem IFZ und den 22 Ausstellungsführern: Jahrelang soll das Institut die Mitarbeiter als Scheinselbständige beschäftigt haben - nach Bekanntwerden dieses Missstandes reagierte es rigoros mit der Kündigung zum 31. Oktober. Hintergrund ist die mittlerweile abgewiesene Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen einen Mitarbeiter.
Noch immer sind die Mitarbeiter fassungslos angesichts der kollektiven Entlassung. "Wir haben so viel Idealismus mitgebracht und so viel an Zeit und Aufwand investiert. Das wird vom Institut einfach weggewischt", klagt Lisa Graf-Riemann, die als Autorin arbeitet und bis vor Kurzem Führungen auf dem Obersalzberg leitete. Der ehemalige Berghof Adolf Hitlers ist mit jährlich 160.000 Besuchern einer der wichtigsten Lernorte über die Verbrechen im Dritten Reich.
"Kein würdiger Umgang"
Graf-Riemann hat ebenfalls Kündigungsschutzklage eingereicht und sieht die Verantwortung für die Eskalation beim IFZ: "Die Verantwortlichen sind wegen der Beschäftigungsverhältnisse nie auf uns zugekommen. Das ist kein würdiger Umgang." Die 22 Mitarbeiter seien vielmehr für das IFZ sehr angenehm gewesen: "Wir konnten am Wochenende arbeiten, haben bei Veranstaltungen geholfen und haben uns weitergebildet. Das hätten fest angestellte Kräfte nicht leisten können." Sie sieht in der Klage den letzten Ausweg: "Wir müssen zeigen, dass es uns ernst ist - und wir haben gute Chancen."
Das IFZ hat die 22 Führer unterdessen zu einer offenen Sprechstunde am 5. Dezember geladen - also einen Tag nach dem ersten Gerichtstermin. Eine Chance wollen die Mitarbeiter in diesem Angebot aber nicht erkennen, sagt Graf-Riemann: "Bisher wurde uns auch immer mitgeteilt, dass es kein Konzept für die Zukunft gibt; also auch für uns nicht. Es wird sich alles letztlich vor Gericht klären."