Strauß-Prozess:Zeuge belastet Max Strauß

Lesezeit: 1 min

Punkt für die Staatsanwaltschaft im Dauerprozess gegen Max Strauß: Ein Ex-Manager hat ausgesagt, der Angeklagte habe 130.000 Mark für die Vermittlung von Subventionen erhalten.

Hans Holzhaider

Stich für die Staatsanwaltschaft im schier endlosen Poker um Schuld oder Unschuld des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Max Strauß: Am Mittwoch bestätigte der Zeuge Eckard Gerschewske, früher Geschäftsführer der Augsburger Firma Böwe GmbH, dass im Jahr 1990 an Max Strauß 130.000 Mark als Honorar für dessen gute Dienste bei der Vermittlung von staatlichen Subventionen geflossen seien.

Max Strauß: Eine Zeuge belastet ihn schwer. (Foto: Foto: ddp)

Strauß, damals noch als Rechtsanwalt tätig, hatte beim bayerischen Umweltministerium 1,3 Millionen Mark für das auf Reinigungstechnik spezialisierte Unternehmen lockergemacht. "Das Honorar für Herrn Strauß sollte zehn Prozent der bewilligten Fördermittel betragen", sagte der Zeuge.

Von Strauß' Verteidigern mit den Aussagen anderer leitender Mitarbeiter der Firma Böwe konfrontiert, die ausgesagt hatten, sie wüssten nichts von einer Provisionszahlung an Max Strauß, sagte Gerschewske: "Ich weiß nicht, warum die Herren sich nicht daran erinnern. Der Vorgang war im Hause bekannt. 130.000 Mark waren schließlich kein Pappenstiel für uns."

Der frühere Böwe-Vorstand Peter Boden und der heutige Vorstandsvorsitzende Claus Gerkens hatten dem Gericht im Februar zwar bestätigt, dass insgesamt 190.000 Mark an Provisionen auf ein Schweizer Konto bezahlt worden seien, wer der oder die Empfänger gewesen seien, wüssten sie allerdings nicht - eine Behauptung, die beim Vorsitzenden Richter Manfred Prexl schon damals Kopfschütteln auslöste.

Max Strauß, hatten die beiden Zeugen erklärt, habe jedenfalls nichts bekommen. Das Schweizer Konto gehörte dem Augsburger Chefarzt Bernd-Rüdiger Balda, der den Kontakt zu Max Strauß hergestellt hatte.

Balda tischte dem Gericht eine aberwitzige Geschichte auf: Er habe die 190.000 Mark abgehoben und in bar an einen ihm unbekannten Mann weitergegeben. Gegen Balda wird jetzt wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt.

Als erster hatte im Oktober 1999 der SZ-Redakteur Michael Stiller über die Provisionszahlung der Firma Böwe an Max Strauß berichtet. Als Zeuge berichtete Stiller dem Gericht jetzt von seinen damaligen Recherchen.

Max Strauß, mehrmals um eine Stellungnahme zu den Provisionszahlungen gebeten, habe ihm damals nur eine knappe Antwort zukommen lassen: Wer behaupte, er, Strauß, habe je Zahlungen auf ein Schweizer Konto verlangt, den werde er "sofort mit aller Schärfe rechtlich belangen".

Die Böwe-Provision steht zwar nicht in der Anklageschrift gegen Max Strauß, sie könnte dennoch bedeutsam werden, wenn es der Staatsanwaltschaft auf diesem Weg gelänge, dem Angeklagten nachzuweisen, dass er gewerblich als Vermittler tätig war.

© SZ vom 14.6.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: