Spezialeinheit:Zentrale Überwachung

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Neue Behörde für Lebensmittelbetriebe nimmt Arbeit auf

Sie sind seit 1. Januar für die großen Fische der Branche zuständig: Die Spezialisten der neuen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz KBLV. Die neue "Spezialeinheit" übernimmt im Zuge der Reform der Lebensmittelüberwachung im Freistaat landesweit die Kontrolle von großen, überregional tätigen Firmen. 70 neue Stellen wurden geschaffen, der Freistaat investiert mehr als vier Millionen Euro.

"Die Zukunft der Lebensmittelüberwachung in Bayern beginnt", sagte Umweltministerin Ulrike Scharf, die für die Lebensmittelkontrollen in Bayern zuständig ist. "Die neue Kontrollbehörde ist ein echter Quantensprung für ein gutes und sicheres Leben in unserem Land." Der Landtag hatte im Juli als Konsequenz aus dem Bayern-Ei-Skandal das Gesetz über die Reform der Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung verabschiedet. Die neue Behörde übernimmt von den Landratsämtern und elf kreisfreien Städten die Zuständigkeit für die Überwachung sogenannter komplexer Betriebe. Ihr Hauptsitz ist in Kulmbach und deckt Franken und die Oberpfalz ab. Erding als zweiter Dienstsitz ist für Südbayern und die Grenzkontrollstelle am Flughafen München zuständig.

Zu den komplexen Lebensmittelbetrieben zählen zum Beispiel Schlachthöfe, Molkereien, Großbäckereien, Hersteller von Säuglingsnahrung und Mälzereien. Auch Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40 000 Tieren unterstehen nun der KBLV. Die allermeisten Lebensmittelbetriebe, lokale Bäcker, Metzger und Gaststätten etwa, werden freilich weiter von den Landratsämtern überwacht. Zwar hatten Experten und auch Scharf zunächst gefordert, sie der neuen Zentralbehörde zu unterstellen. Aber sie konnten sich nicht gegen die Landräte durchsetzen, sie wollten die Zuständigkeit nicht abgeben. Dennoch sagt Scharf: "Unsere neue Behörde ist ein Meilenstein in der Geschichte der Lebensmittelüberwachung." Der Hauptsitz der KLVB in Kulmbach wird am 8. Januar im Rahmen einer Festakts eingeweiht.

© SZ vom 02.01.2018 / dpa, cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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