Streit um intime Gespräche im Internat:Bye, bye, Klapperstorch!

Wer ins Internat geht, muss mit unbequemen Wahrheiten leben - und bereit sein, sich vom Glauben an den Klapperstorch zu verabschieden. Dies hat nun ein Gericht entschieden.

Justitia gibt ihren Segen für Sex-Gespräche im Internat - sehr zum Ärger einer Mutter. Denn sie muss nach einem Urteil des Landgerichts Coburg nun ausstehendes Schulgeld in Höhe von 8000 Euro an eine Privatschule zahlen.

Der Klapperstorch bringt die kleinen Kinder - das dachte eine Elfjährige laut Aussage ihrer Mutter. Im Internat wurde das Mädchen dann eines besseren belehrt. (Foto: AP)

Die Frau hatte ihre elfjährige Tochter von der Schule genommen, weil die Zimmergenossin des Mädchens mit anderen Mitschülerinnen heimlich geraucht hatte. Außerdem hatte die Mutter bei ihrer Tochter einen Zettel gefunden, auf dem sie "angebliche Intimitäten" zwischen den Mitschülern notiert hatte, so das Gericht. Das Mädchen habe hier Gespräche älterer Schülerinnen mitbekommen.

Dies war für die Mutter nicht hinnehmbar - denn ihre Tochter habe bis zu diesem Zeitpunkt noch an den Klapperstorch geglaubt. Durch den Aufenthalt im Internat sei das Mädchen geschädigt worden. Daher hatte die Frau den Vertrag mit dem Privatinstitut mit sofortiger Wirkung aufgelöst - und wollte auch kein weiteres Schulgeld mehr zahlen.

Das Coburger Gericht wollte der Argumentation nicht folgen. Gespräche über Sex gehören nach Ansicht der Richter zum Internatsleben dazu. Es sei zudem unrealistisch zu glauben, "dass sich die Tochter im Internat ihren Glauben an den Klapperstorch bewahren würde".

Daher lägen keine ausreichenden Gründe für die außerordentliche Kündigung vor. So habe die Schulleitung die heimlichen Raucherinnen bestraft. Hinsichtlich der Konfrontation der Elfjährigen mit Sexthemen nannte es das Gericht erforderlich, ein Kind "nach und nach auf die Realität vorzubereiten". Das Urteil ist rechtskräftig.

(Landgericht Coburg, Urteil vom 6. Juli 2010, Az. 23 O 105/10)

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