Revision abgelehnt:Bischof Williamson muss zahlen

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Seit er den Holocaust in einem Fernsehinterview geleugnet hat, steht der britische Bischof Williamson im rechten Abseits. Jetzt bestätigte das OLG Nürnberg die Geldstrafe, die schon das Amtsgericht Regensburg verhängt hatte. (Foto: dpa)

Der Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson hat versucht, sich gegen eine Geldstrafe zu wehren. Vergeblich. Denn das OLG Nürnberg hat seine Revision nun abgelehnt - der Bischof muss zahlen. Williamson ist vor Gericht kein Unbekannter.

Der britische Holocaust-Leugner Richard Williamson hat vor Gericht in letzter Instanz verloren. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat seine Revision verworfen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Damit sei das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom Januar 2013 rechtskräftig, das Williamson zur Zahlung von 1800 Euro verpflichtet hatte.

Der ehemalige Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem nahe Regensburg geführten Fernsehinterview den NS-Massenmord an sechs Millionen Juden und die Existenz von Gaskammern abgestritten. Seit Jahren beschäftigt sich die deutsche Justiz mit dem Fall. Viermal wurde der heute 74-Jährige verurteilt, drei Mal legte er erfolgreich Rechtsmittel ein. Nun hat das OLG Nürnberg einen Schlussstrich gezogen.

Trotzdem ist eine Ende noch nicht in Sicht: "Wir werden unserem Mandanten dringend empfehlen, Verfassungsbeschwerde einzulegen", sagte Williamsons Anwalt Andreas Geipel in München. Es gebe zahlreiche grundsätzliche Probleme in dem Fall. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Die Anwälte des Briten hatten in sämtlichen Verfahren betont, dass die Äußerungen ausschließlich für das schwedische Fernsehen vorgesehen waren. In Deutschland wird die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung bestraft, aber in Großbritannien und Schweden nicht. "Dass Ausschnitte des Interviews später illegal ins Internet gestellt wurden, kann dem Bischof nicht angelastet werden", erklärte Geipel.

Der Fall hatte auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil die katholische Kirche fast zeitgleich zur Veröffentlichung der Interviewaussagen die Exkommunikation von Williamson und weiteren Bischöfen der ultrakonservativen Bruderschaft aufgehoben hatte. Erst im Oktober 2012 schlossen die Piusbrüder ihren ehemaligen Bischof aus. Nach Angaben seiner Anwälte lebt er in London und hat kein eigenes Einkommen mehr. Lange Zeit hat sich auch die deutsche Justiz mit einer Aufarbeitung des Falles schwergetan. Eine erste Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigte zwar das Landgericht Regensburg. Im Februar 2012 kassierte jedoch das Oberlandesgericht Nürnberg das Urteil aufgrund von Verfahrensmängeln. Die Staatsanwaltschaft überarbeitete den Strafbefehl. Nachdem Williamson diesen erneut nicht akzeptierte, mussten sich wieder nacheinander das Amtsgericht, das Landgericht und schließlich das Oberlandesgericht des Falles annehmen. Und möglicherweise bald auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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