Ein Polizist aus Pfronten im Allgäu muss sich mit einem dienstlichen Verweis abfinden, weil er sich weigerte, mit Farbpatronen auf seine Kollegen zu zielen.
Der 56 Jahre alte Beamte hatte gegen die Disziplinarmaßnahme geklagt. Die Disziplinarkammer am Bayerischen Verwaltungsgericht München wies die Klage gegen seinen Dienstherrn, den Freistaat Bayern, jedoch ab.
Der Polizist sollte bei einem Einsatztraining der Polizeidirektion Kempten im Juni 2005, bei der Taktik und Angriffssituationen geübt wurden, mit Farbpatronen auf Kollegen schießen.
Doch der Hauptkommissar weigerte sich und handelte sich prompt einen Verweis ein - die mildeste disziplinarrechtliche Maßnahme. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf Gehalt und Beförderung. Dennoch klagte der Polizist.
Kollegen sind mit Anzug geschützt
Als Beamter trage er für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen Sorge, erklärte er. Und dies wiederum sei nicht vereinbar mit der Tatsache, dass sich in den Farbpatronen geringe Mengen Blei befänden, was zu Verletzungen führe.
Schüsse aus kurzer Distanz mit Farbpatronen könnten bei getroffenen Kollegen Hämatome zur Folge haben, behauptete der Hauptkommissar.
Ein Vertreter des Polizeipräsidiums Schwaben versicherte dem Gericht: "Ich gehe davon aus, dass nichts passieren kann." Immerhin seien die Beamten bei der Übung mit einem speziellen Anzug geschützt.
Die Richter wiesen die Klage des Polizisten ab. "Das Gericht", so die Vorsitzende, "ist zu der Auffassung gelangt, dass der Kläger einer Weisung Folge leisten muss."