Rauchverbot:Zapfenstreich für Zigarettenfreunde

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In Regensburg bekommen Raucherclubs keine Sperrzeitverkürzung mehr - aus Mangel an öffentlichem Interesse. Dagegen klagen drei Wirte.

Rudolf Neumaier

Die "Banane" an der Steinernen Brücke ist nachts ein beliebtes Ziel junger Regensburger, vor allem an Wochenenden. Denn an Freitagen und Samstagen hat sie bis drei Uhr geöffnet - eine Stunde über die Sperrzeit hinaus, die in der mit zig Kneipen bestückten Altstadt gilt.

Die städtischen Beamten wähnen sich im Recht, die Gastwirte fühlen sich gegängelt, und die Politiker, die das Rauchverbot eingeführt haben, schweigen über die Regensburger Raucherbekämpfung. (Foto: Foto: dpa)

20 Jahre lang hat Thomas Bockes, der Wirt, vom städtischen Ordnungsamt die Sperrzeitverkürzung genehmigt bekommen. Fürs zweite Halbjahr 2008 erhielt er einen negativen Bescheid: keine Sperrzeitverkürzung mehr. Begründet wurde er damit, dass Bockes' "Banane" in den Nachtstunden als Raucherclub geführt wird.

Und weil Raucherclubs "auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt" seien, liege kein "öffentliches Bedürfnis" mehr vor, das eine Sperrzeitverkürzung rechtfertigen würde. So argumentiert die Stadt Regensburg. Sie nimmt damit unter den bayerischen Kommunen eine Vorreiterrolle ein im Kampf gegen Raucherclubs. Bockes raucht - vor Wut.

Allenthalben beklagen die Vertreter bayerischer Kommunen, sie hätten keine Handhabe gegen die boomenden Raucherclubs. Vor allem mangle es an Personal, um solche Einrichtungen zu kontrollieren. Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) aber hat in seiner Funktion als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages schon vor Wochen angedeutet, eine Aufhebung der kürzeren Sperrzeit sei eine mögliche Maßnahme zur Durchsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes. Dass sie in seiner Stadt bereits vollzogen ist, sagte er nicht.

Schütze muss zahlen

Entsprechende Bescheide gingen an sechs Regensburger Nachtlokale, die als Raucherclubs ausgewiesen waren. Drei hätten umgehend reagiert und sich dem Rauchverbot gefügt, sagt Werner Schenkel, der stellvertretende Leiter des Regensburger Ordnungsamtes.

Die Wirte von drei anderen Lokalen, darunter Bockes, klagen nun beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt. Schenkel sagt: "Der Ausgang ist offen." Mit Urteilen rechnet er bis Ende September. "Ich tendiere aber dazu, dass wir Recht bekommen." In dieses amtliche Verfahren seien weder der Oberbürgermeister noch der Stadtrat involviert gewesen.

Während die Kommunen dafür zuständig sind, die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren, obliegt es der Polizei, auf die Einhaltung der Sperrzeiten zu achten. Raucherwirt Stephan Schießl, der sich ebenfalls juristisch gegen die Sperrzeitverkürzung wehrt, erzählt, allein in den letzten Wochen sei seine Bar "13" mindestens dreimal von der Polizei kontrolliert worden. Er hält es für möglich, dass die Stadt ihre Aufgaben der Polizei zuschieben wolle.

"Willkür" der Ordnungsbehörde?

Bockes' Anwalt Matthias Ruckdäschel, ein Experte für Gaststättenrecht, wirft der städtischen Ordnungsbehörde "Willkür" vor. "Die Gastwirte fühlen sich gegängelt", sagt er. Die städtische Sperrzeitverordnung greife nicht bei Raucherlokalen. Nach Ruckdäschels Auffassung sind solche Raucherclubs in dem seit Januar geltenden Gesundheitsschutzgesetz ausdrücklich erlaubt.

Umso unsinniger ist es in den Augen der Wirte, dass sie nun Umsatzeinbußen hinnehmen sollen, indem sie zur allgemeinen Sperrstunde um 2 Uhr schließen müssen. Sinn und Zweck von Raucherclubs wie der "Banane" sei schließlich, dass die Raucher ihre Zigaretten nicht mehr auf der Straße anstecken müssen, wo es dann zu Lärmbeeinträchtigungen für Anwohner kommen kann. Bockes spricht von "Erpressung" und kündigt an: "Das scheinen Musterprozesse zu werden."

Die bayernweit erste Verhandlung über die Auswirkungen des Gesetzes fand in dieser Woche bezeichnender Weise ebenfalls in Regensburg statt: Der Vorsitzende des Schützenvereins Feuerschützen Regensburg muss laut Amtsgericht 150 Euro Bußgeld zahlen, weil am Schießstand geraucht wurde. Der Schützenmeister hatte das zugelassen.

Als Urheber des Rauchverbotes in Bayern gilt Georg Schmid, der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion. Er bekräftigte in dieser Woche, an dem Gesetz werde sich auch nach der Landtagswahl nichts ändern. Ob seine Ankündigung auch für den Fall gilt, dass die Stadt Regensburg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nachtwirte den Kürzeren zieht, darüber wollte sich Schmid allerdings nicht äußern. Seinen Sprecher ließ er mitteilen, er wolle keine Fragen des Vollzugs mehr beantworten.

Franz Maget, der Spitzenkandidat der Bayern-SPD bei der Landtagswahl, kritisiert die Staatsregierung: "Die Gesetzgeber macht es sich zu einfach, die Kommunen sind beim Vollzug auf sich allein gestellt." Die CSU müsse nun Farbe bekennen. Die SPD wolle das Rauchverbot erneut diskutieren und dann klarere Regelungen zu treffen.

Wie Schmid lehnt auch Gesundheitsminister Otmar Bernhard eine Bewertung der Regensburger Sperrzeit-Bescheide ab. Der Vollzug sei Angelegenheit der Kommunen, und für die Sperrzeiten sei nicht er zuständig.

© SZ vom 28.08.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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