Prozess:Mord an dreifacher Mutter: Lebenslang für Familienvater

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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Es ist die härteste Strafe, die im Strafgesetzbuch vorgesehen ist: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Ein 43-Jähriger erhielt nun diese Höchststrafe. Er hatte seine Ex-Frau getötet - und drei kleine Kinder zu Halbwaisen gemacht.

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Nürnberg (dpa/lby) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat gegen einen 43 Jahre alten Mann wegen Mordes an der Mutter seiner Kinder eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die 5. Strafkammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Damit kann nicht automatisch eine Haftentlassung nach 15 Jahren geprüft werden - die Haftzeit wird sich wohl um Jahre verlängern. Es ist die härteste Strafe, die das deutsche Strafrecht vorsieht.

Der Mann hatte vor einem Jahr seine Ex-Ehefrau mit einem Küchenmesser getötet. Zwei gemeinsame Kinder im Alter von einem und vier Jahren sowie ein weiteres acht Jahre altes Kind haben nun keine Mutter mehr, der Täter als Vater von zweien der Kinder sitzt im Gefängnis. Das Gericht sah die Tatsache, dass der Mann seine eigenen Interessen über die der Kinder gestellt hatte, als besonders verwerflich an und nahm dies als eine Begründung für die besondere Schwere der Schuld.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses am 22. November in einer 20-seitigen Erklärung eingeräumt, der zur Tatzeit vor einem Jahr 33 Jahre alten Frau die tödichen Verletzungen zugefügt zu haben. Seiner Schilderung zufolge soll es sich aber um eine Mischung aus Unfall und Notwehr gehandelt haben. Ein Gerichtsgutachter hielt diese Darstellung nicht für glaubhaft. Die Schnitte und Stiche seien mit erheblicher Wucht ausgeführt worden.

Motiv für die Tat sollen unterschiedliche Auffassungen über die Kindererziehung gewesen sein. Der Mann hielt seine Ex-Frau für nicht qualifiziert die Kinder großzuziehen, unter anderem warf er ihr vor, wechselende Sexualkontakte zu unterhalten. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann die Frau beiseiteschaffen wollte, um später - in der Hoffnung auf ein mildes Urteil - selbst die Kindererziehung übernehmen zu können.

Bereits vor der Trennung des Paares war es nach Aussagen von Zeugen immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Ehepaar gekommen, teils handgreiflich. Mehrmals musste die Polizei schlichten, einmal floh die Ehefrau vor dem Mann auf die Straße. Bereits damals soll der Mann gedroht haben, sie umzubringen. Nach seiner Festnahme soll er einem Mithäftling gegenüber die Tat geschildert haben. Dies stand für das Gericht im Gegensatz zu seiner Aussage, es habe sich um ein Handgemenge gehandelt, bei dem des versehentlich zu den Verletzungen gekommen sei.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-842046/3

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