Ein 29 Jahre alter Mann ist vom Landgericht Traunstein wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll im Herbst 2010 unter Alkoholeinfluss seine Lebensgefährtin getötet und die Leiche in einem Küchenschrank versteckt haben.
Die verweste, in Plastik gewickelte Frauenleiche war erst rund ein Jahr später, im August 2011, entdeckt worden, als der Vermieter die verwahrloste Wohnung aufräumte. Das Gericht ordnete am Donnerstag außerdem an, dass der Thüringer eine Entzugstherapie machen muss.
Erst am letzten Verhandlungstag hatte der Angeklagte sein Schweigen gebrochen. Er sagte aus, zur Tatzeit im Oktober 2010 in der Traunsteiner Wohnung seiner Freundin gewesen zu ein. Er habe dort Alkohol getrunken und Tabletten geschluckt. Am nächsten Tag sei die 28-Jährige leblos auf dem Sofa gesessen. In Panik habe er das Opfer im Küchenschrank versteckt.
Der Hausbesitzer fand die weitgehend verweste Leiche erst im August 2011 - fast ein Jahr später. Niemand hatte die isoliert lebende Frau vermisst.
In seinem Plädoyer war der Staatsanwalt vom Vorwurf des Totschlags abgerückt. Er forderte acht Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge für den zuletzt im thüringischen Eisenberg wohnenden Mann.
Auch für den Verteidiger des 29-Jährigen war ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen. Der Anwalt sah fünfeinhalb Jahre Haft als ausreichend an. In jedem Fall muss der drogenabhängige mutmaßliche Täter eine Entziehungstherapie absolvieren. Ursprünglich war die Anklagebehörde davon ausgegangen, dass der zur Gewalt neigende Mann seine Freundin im Streit erwürgte.