Prozess:Max Strauß darf hoffen

Lesezeit: 2 min

Es sieht gut aus für den Politiker-Sohn. Jetzt rückt die Staatsanwaltschaft von einigen Anklagepunkten ab. Von Stefan Mayr

Stefan Mayr

Der Angeklagte erschien mit viel Schwung und einem strahlenden Lächeln im Landgericht Augsburg. Auf die Frage, wie es ihm gehe, antwortete Max Strauß: "Am schönsten ist es, wenn der Schmerz nachlässt."

Max Strauß: "Am schönsten ist es, wenn der Schmerz nachlässt." (Foto: Foto: dpa)

Vor drei Jahren war der Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß noch als Depressions-Patient in den Schwurgerichtssaal geführt worden, in dem er wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde.

Nach inzwischen elfjährigen Ermittlungen der Steuerfahndung und achtmonatiger Neuverhandlung darf sich der 48-Jährige nun Hoffnungen auf ein mildes Urteil oder gar auf Freispruch machen. Seine vier Verteidiger forderten am Mittwoch mit Vehemenz einen Freispruch für ihren Mandanten.

Selbst die Staatsanwaltschaft ließ in ihrem Plädoyer zahlreiche Punkte der Anklage fallen und sprach sich für eine weitaus geringere Haftstrafe als in der ersten Instanz aus: Übrig blieb nunmehr ein Antrag auf eine 15-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Urteil von 2004 hatte der Bundesgerichtshof Ende 2005 wegen Fehler in der Beweisführung aufgehoben. Das vom Gericht unterstellte Treuhandverhältnis zwischen Strauß und Schreiber sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, so die Bundesrichter, die das Verfahren ans Augsburger Landgericht zurückwiesen.

Die Neuaufnahme vor der 9. Strafkammer hatte der Vorsitzende Richter Manfred Prexl am Montag abgekürzt, indem er Anträge der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung weiterer Zeugen zurückwies, die Beweisaufnahme abschloss und die Prozessbeteiligten um ihre "Schlussausführungen" bat.

Die Staatsanwälte Wolfgang Natale und Simone Bader versuchten in einem eineinhalbstündigen Plädoyer, dem Politikersohn eine "gewerbliche Tätigkeit als Lobbyist" sowie Steuerhinterziehung nachzuweisen.

Strauß soll zwischen 1991 und 1993 Provisionen für den Verkauf von Airbus-Flugzeugen nach Thailand erhalten und dabei knapp 338000 Euro Steuern hinterzogen haben. Der Ermittler räumte ein, "auf Indizien angewiesen" zu sein, und dass ohne die Zeugenaussage des nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber die Treuhandabsprache zwischen Strauß und Schreiber nicht nachgewiesen werden könne.

Schreiber gilt als Initiator eines Schmiergeld-Systems, mit dem er unter anderem für Strauß Provisionen auf das Schweizer Tarnkonto "Maxwell" gezahlt haben soll.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte "als klassischer Lobbyist" für die Firmen Airbus, Heilit & Wörner und Böwe gewerblich tätig. Sie stützte sich dabei auf Zeugenaussagen aus den Chefetagen der Firmen, auf einen Telex- und Faxverkehr mit einem saudischen Geschäftsmann und einem thailändischen Regierungsberater.

Etwaige Provisionen aus Rüstungsgeschäften mit Saudi-Arabien oder Kanada erwähnten die Ermittler nicht mehr. Einen Geldfluss von Schreiber zu Strauß konnten sie nicht nachweisen. Dennoch argumentierten sie, Strauß hätte "seine Ansprüche gegen Schreiber gewerblich bilanzieren und versteuern müssen" - und zwar "unabhängig davon, ob Geld geflossen ist oder nicht", so Natale.

Max Strauß nahm die Vorwürfe mit verschränkten Armen zur Kenntnis - mal im Selbstgespräch versunken, mal herzhaft gähnend. Die Argumentationen seiner vierköpfigen Anwalts-Armada quittierte er dagegen mit fleißigem Kopfnicken.

Heiko Lesch bezeichnete die Ausführungen der Staatsanwälte als "bemerkenswert dürftiges Konstrukt ohne objektive Fakten". Bernd Müssig sagte, nach dem Beschluss des BGH sei eine Verurteilung nur möglich, falls neue Beweise vorliegen. Diese habe die Staatsanwaltschaft aber nicht erbracht.

Steuerexperte Manfred Krautkrämer betonte, Strauß habe nichts erhalten außer dem versteuerten Anwaltshonorar. "Von welchem Geld soll er denn die Steuer zahlen? Vom Erbe seines Vaters? Soll er Insolvenz anmelden?", fragte Krautkrämer.

Das letzte Wort sprach der Angeklagte lächelnd: "Niemand wird begreifen, wenn ich Steuern für etwas zahlen muss, dass ich nie erhalten habe - und wenn ich dann auch noch bestraft werde."

Das Urteil wird am Montag erwartet. Für den Fall eines Freispruchs kündigte die Staatsanwaltschaft Revision an.

© SZ vom 2.8.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: