Prozess gegen Kreissparkasse Miesbach:Italienische Momente für Mitarbeiter

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Romantische Lagune, Boot vor der Tür: Während der Ära Kreidl leistete sich die Kreissparkasse Miesbach in Oberbayern Ferienwohnungen in Italien. Inzwischen hat sie diese fristlos gekündigt. Der Vermieter will sich damit nicht abfinden.

Von Ekkehard Müller-Jentsch, München

Bei jedem Hausputz wird Staub aufgewirbelt. So auch bei den Aufräumarbeiten der Kreissparkasse Miesbach nach der Sponsoring-Affäre um den früheren Landrat Jakob Kreidl (CSU). Immer wieder tauchen umstrittene Hinterlassenschaften des Ex-Sparkassenchefs Georg Bromme auf, wie etwa Ferienwohnungen für Mitarbeiter des Geldinstituts.

Dazu gehört auch ein idyllisches Haus an einer Lagune bei Palazzolo dello Stella in der Provinz Udine an der Adria. Es gehört Axel Dauelsberg: Der Inhaber des "Möm"-Möbelhauses in Glonn wollte sich nun aber nicht unter fadenscheinigen Vorwänden aus einem langjährigen Mietvertrag drängen lassen und klagte am Dienstag vor dem Landgericht München II gegen das Geldinstitut. 100 000 Euro wollte der Unternehmer einfordern - bekommen wird er immerhin rund ein Drittel.

Möbelmann Dauelsberg ist ein erfahrener Italien-Fan, der gemeinsam mit seiner Frau das ehemalige Einfamilienhaus aus den Sechzigerjahren erwarb. Als er es 2008 stolz Sparkassenchef Bromme zeigte, war der hellauf begeistert und wollte es unbedingt dauerhaft als Feriendomizil für sein Geldhaus mieten. Man schloss einen Mietvertrag, der bis 2020 gelten sollte. Die Jahresmiete betrug 22 200 Euro. Bei den Mitarbeitern sei dieses Domizil sehr beliebt gewesen, sagt Dauelsberg. In traumhafter Lage konnte man etwa im stets bereitliegenden Boot in der Lagune umherschippern, oder zu nahegelegenen Inseln. Immer gleich zum Jahresanfang habe er die Listen mit den Angestellten bekommen, die übers Jahr dort Ferien machen wollten.

Mietvertrag wurde fristlos gekündigt

Doch kaum war heuer der neue Vorstand der Kreissparkasse zum Aufräumen angetreten, soll das Haus plötzlich nicht mehr gut genug gewesen sein. An einem kleinen Bootssteg wurde herumgemäkelt; das Treppengeländer sei morsch; nach einem Einbruch sei die Eingangstür nicht ordentlich repariert worden und durch die Klospülung rausche zu wenig Wasser. Am 10. Juni 2014 wurde deshalb der Mietvertrag fristlos gekündigt und man schickte die Hausschlüssel kurzerhand an Dauelsbergs Rechtsanwalt Florian Haenisch.

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Der Möbelkaufmann ist nachhaltig grantig: Auf was könne man noch vertrauen, wenn sich selbst eine Bank nicht mehr an bestehende Verträge halten wolle, fragt er sich und ging deshalb vor Gericht. Im Grunde wollte er, dass es bei dem Mietverhältnis bleibt, das für ihn mehr als 150 000 Euro wert ist. Formal klagte er aber erst einmal eine Jahresmiete ein und wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass der Mietvertrag nach wie vor gültig sei. Ein Angebot der Sparkasse, sich mit 60 000 Euro freizukaufen, lehnte er im Vorfeld ab. In der Verhandlung am Dienstag sagte er, dass allein schon das Leerstehen des Hauses "desaströse Schäden" angerichtet habe, von Feuchtigkeit im Putz bis zu Ameisenhaufen im Haus - allein das zu beseitigen, koste ihn 50 000 Euro.

"Aus rechtlicher Sicht dreist"

Franz Aschenbrenner, Vorsitzender der 12. Zivilkammer, selbst Italienkenner und erfahrener Berufungsrichter in Mietsachen, nannte die von Dauelsberg geforderten 100 000 Euro "aus rechtlicher Sicht dreist". Die geschilderten Schäden erschienen ihm auch kaum realistisch. Aber letztlich würde das Sache einer Beweisaufnahme sein, sagte der Richter - "und das ist im Ausland mühevoll". Dann kam Aschenbrenner zum juristisch komplizierten Knackpunkt dieses Prozesses: Es müsste nämlich auch hier in Deutschland nach italienischem Mietrecht gestritten werden. Das gehe nicht, ohne einen Sachverständigen für italienisches Recht einzuschalten.

Aus deutscher Sicht sei der Mietvertrag möglicherweise nichtig: Mit einer Bank als Mieter hätte es eines Gewerbemietvertrages bedurft, abgeschlossen worden sei offenbar aber ein gewöhnlicher Wohnraummietvertrag. Und auch der sei "eher kryptisch" ausgestaltet und "sehr eigenwillig". Nicht einmal das Mietobjekt sei konkret beschrieben, und von einem Bootssteg sei schon gleich gar keine Rede in dem Papier.

Der Richter schlug vor, dass die Kreissparkasse 35 000 Euro bezahlt und die Prozesskosten aufgeteilt werden. Sparkassen-Anwalt Dirk Thelemann schlug ein - erkennbar nicht unzufrieden, wenngleich er sich gegenteilig äußerte. Und auch Dauelsberg nickte schließlich, massiv enttäuscht.

© SZ vom 03.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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