Oberzeller Franziskanerin:Staatsanwaltschaft ficht Kirchenasyl-Urteil an

Im Fall der Oberzeller Franziskanerin Juliana Seelmann, die vergangenen Mittwoch im Kirchenasyl-Verfahren vor dem Amtsgericht Würzburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt schuldig gesprochen worden war, will nun auch die Staatsanwaltschaft Würzburg das Urteil anfechten. Begründung: "Die ausgeurteilte Verwarnung mit Strafvorbehalt setzt einen einsichtigen Täter beziehungsweise eine einsichtige Täterin voraus. Diese Voraussetzungen sieht die Staatsanwaltschaft nicht als gegeben an", teilte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Dienstag auf Nachfrage mit. Das Gericht hatte gegen die Franziskanerin eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen.

Bereits am Montag hatte eine Sprecherin des unterfränkischen Klosters Oberzell bestätigt, dass die 38-jährige Ordensfrau Rechtsmittel gegen den Schuldspruch einlegen will. Schwester Katharina Ganz, die Generaloberin der Oberzeller Franziskanerinnen, erklärte: "Wir sehen weiterhin nicht, dass Schwester Juliana schuldhaft gehandelt hat." Vielmehr habe sie in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz aus Glaubens- und Gewissensgründen in zwei Härtefällen Kirchenasyl gewährt. Und das, um bei Flüchtlingsfrauen die "Gefahr für Leib und Leben und die körperliche Unversehrtheit" abzuwenden.

Seelmann, die in der Schwesterngemeinschaft die Stellung einer Generalrätin innehat, betonte, bei dem von ihr gewährten Kirchenasyl habe es sich um eine "Ultima-Ratio-Entscheidung" gehandelt. Sie hatte zwei Frauen aus Nigeria ins Kirchenasyl genommen, denen im Falle ihrer Abschiebung in Italien erneut die Zwangsprostitution drohen würde.

© SZ vom 09.06.2021 / dm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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