Luxushotel am Tegernsee:Kaltenbrunner Alternativen

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Egal, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Gemeinde und Eigentümer des Guts Kaltenbrunn halten an den Hotelplänen fest.

Heiner Effern

Der Münchner Investor Stefan Schörghuber will das denkmalgeschützte Gut Kaltenbrunn am Tegernsee auch dann in ein Hotel umbauen, wenn das Bundesverfassungsgericht seine jetzigen Pläne endgültig verwirft.

Gut Kaltenbrunn am Tegernsee - hier soll das Luxusanwesen entstehen. (Foto: Foto: dpa)

Um durch das Verfahren in Karlsruhe keine Zeit zu verlieren, bereiten die Gemeinde Gmund am Tegernsee und Schörghubers Firma Farmer's Markt Landhandel als Grundstücksbesitzerin eine Parallelplanung vor. Als ersten Schritt beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend, einen neuen Bebauungsplan für das historische Gut aufzustellen. "Wie der aussehen kann oder soll, ist zunächst Sache der Gemeinde", sagt eine Sprecherin der Farmer's Markt Landhandel. Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) sieht dagegen Schörghuber nun "am Zug". Der müsse seine Alternativen vorstellen, falls man vor Gericht "wider Erwarten" verlieren sollte.

Dass die beiden sich einigen, davon gehen nicht nur ihre Gegner von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) aus. Diese haben die Pläne Schörghubers im bayernweit wohl schärfsten Streit um einen Hotelneubau überraschend mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VGH) gestoppt.

Die Richter erklärten den Bebauungsplan im Juli 2008 für nichtig, da die Gemeinde bei der Genehmigung des "überdimensionierten Umbaus" den besonders hohen Belangen des Denkmalschutzes "in keiner Weise Rechnung getragen" habe. Schörghuber legte über seine Firma Beschwerde gegen dieses Urteil beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, die Gemeinde schloss sich an.

Da mit einem Ergebnis kurzfristig nicht zu rechnen sei, habe man vor der Entscheidung gestanden, "zu warten oder die Zeit zu nutzen", heißt es bei Schörghuber. Man werde für die neuen Pläne selbstverständlich alle Beteiligten konsultieren, auch das Landesamt für Denkmalschutz.

Indessen kündigte die Firma an, dass sich die Streit-Parteien bald auch in anderer Sache vor Gericht treffen könnten. Denn die SGT habe mit Postkarten gegen das Projekt protestiert, auf denen eine verfälschte Abbildung des geplanten Hotels zu sehen gewesen sei. "Wir haben uns entschlossen, dagegen vorzugehen. Wie, das prüfen gerade unsere Rechtsbeistände", sagte die Schörghuber-Sprecherin.

Die SGT hat erst kürzlich 3400 dieser Karten in der Staatskanzlei überreicht, um zu zeigen, wie vielen Bürgern "das kostbare Erbe Gut Kaltenbrunn am Herzen liege". Die Ansicht auf der Vorderseite sei nicht verfälscht, zudem habe Schörghubers Architekt die Karte schon im Dezember 2007 gesehen. Seither sei aber nichts passiert.

Dass nun nach dem verlorenen Prozess vor dem VGH Drohungen kämen, lasse "auf eine reine Retourkutsche" schließen. Während sich die Parteien streiten, nutzt Schörghuber das Gut seit der Schließung des Biergartens am 31. August so, wie es seit Jahrhunderten üblich war: als land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.

© SZ vom 25.09.2008/cag/odg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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