Ladenschild:Volksverhetzung: Urteil rechtskräftig

Das Urteil wegen Volksverhetzung gegen einen Ladeninhaber aus dem oberfränkischen Selb ist rechtskräftig. Weder der Anwalt noch die Staatsanwaltschaft hätten Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Wunsiedel eingelegt, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Der selbständige Handelsvertreter war in der vergangenen Woche zu einer Geldauflage von 1800 Euro verurteilt worden - als Verwarnung, die der Richter aussprach. Grund dafür war ein Schild, das der 54-jährige Mann in seinem Schaufenster aufgestellt hatte: Darauf war der Satz "Asylanten müssen draußen bleiben" zu lesen, neben dem Bild eines Hundes. Staatsanwaltschaft und Gericht waren der Ansicht, dass der Mann mit dem Schild eine Bevölkerungsgruppe böswillig herabwürdige, weil es Asylbewerber mit Hunden gleichsetze. Zudem sei dieses Schild dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Verteidigung hatte auf die Meinungsfreiheit verwiesen und einen Freispruch verlangt.

© SZ vom 26.11.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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